Drucksache - DS/1751/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mindestens einmal pro Kalenderjahr die im Bezirk befindlichen Unterkünfte für wohnungslose Menschen auf die Einhaltung der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegten Standards durch fachlich qualifiziertes Personal hin zu überprüfen. Dabei soll besonders beachtet werden, ob die vertraglichen Leistungen zur Beratung durch Fachpersonal jederzeit und in vollem Umfang gewährleistet sind.
Über die Ergebnisse dieser Prüfungen ist dem Sozialausschuss der BVV nach der Überprüfung zu berichten.
Begründung: Es sollte bei den Unterkünften für alle Menschen, die nicht freiwillig in schlechteren Behausungen leben immer der Mindeststandard für Unterkünfte eingehalten werden. Gerade die Beratung der Bewohner durch Fachpersonal zur Betreuung und, um die Möglichkeit einer Verbesserung der Situation zu bieten soll überprüft werden. Die Einhaltung der Standards soll vertraglich zugesichert werden, die Einhaltung überprüft und Verstöße möglichst mit Sanktionen belegt werden. Dieser Antrag wurde bereits in anderen Bezirken eingereicht und von SPD und Grünen angenommen.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
SozBüD 10.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 23.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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