Drucksache - DS/0585/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor oder am Gebäude der Thalia-Grundschule, Alt-Stralau 34 in Friedrichshain eine Gedenktafel anzubringen, die an das ehemalige Aufnahme- und Durchgangsheim für Jugendliche und Kinder an diesem Ort erinnert.
Der Text sollte lauten:
„In diesem Gebäude war von 1952 bis 1989 das Aufnahme- und Durchgangsheim Alt-Stralau untergebracht. Es war Teil des Erziehungssystems in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Isolationszellen, Essenentzug, Prügel, militärischer Drill und Zwangsarbeit gehörten zum Alltag im Durchgangsheim. Betroffen davon waren Jugendliche und Kinder, die sich dem Menschenbild der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands - des SED-Staates - nicht anpassen konnten oder wollten. Allein zwischen 1980 und 1983 waren das laut einer Statistik des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) 5.823 Jugendliche und Kinder.“
Begründung:
Der Text der Gedenktafel spricht für sich.
Der Inhalt des Textes wurde von Herrn Detlef Krenz vom Kreuzbergmuseum recherchiert. Dadurch sind auch die historischen Fakten gesichert.
BVV 27.02.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung (und Gedenktafelkommission)
KuBi 02.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor oder am Gebäude der Thalia-Grundschule, Alt-Stralau 34 in Friedrichshain eine Gedenktafel anzubringen, die an das ehemalige Aufnahme- und Durchgangsheim für Jugendliche und Kinder an diesem Ort erinnert. Der Text der Gedenktafel soll außerdem in Leichter Sprache dargestellt werden.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor oder am Gebäude der Thalia-Grundschule, Alt-Stralau 34 in Friedrichshain eine Gedenktafel anzubringen, die an das ehemalige Aufnahme- und Durchgangsheim für Jugendliche und Kinder an diesem Ort erinnert. Der Text der Gedenktafel soll außerdem in Leichter Sprache dargestellt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.04.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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