Drucksache - DS/1647-01/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Einfügung § 8 Absatz 2: Die Verordneten sind berechtigt im Büro der BVV Einsicht in die Beschlüsse und Protokolle der Sitzungen der BVV, die Protokolle der Sitzungen des Vorstandes, des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Protokolle der Sitzungen des Bezirksamtes zu nehmen.
Begründung:
BüTra 11.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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