Drucksache - DS/1254/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg die regelmässige, möglichst monatliche Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen für den Bezirk inklusive einer Aufschlüsselung sämtlicher bei dieser Zählung nicht eingeschlossenen Gruppen von Erwerbslosen zu veranlassen. Bei Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen sollen folgende Kategorien, sowie alle weiteren (auch zukünftigen) Kategorien von Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig verdienen können aufgeführt werden: ? Offizielle Arbeitslose nach Gesetzgebung unterschieden in AlgI und AlgII AlgI und/oder AlgII-bezieher über 58 Jahren (§§428 SGBIII, 65 Abs. 4 SGBII, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) ? Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten) ? Fremdförderung ? Beschäftigungsphase ? Bürgerarbeit ? Berufliche Weiterbildung ? Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte) ? Beschäftigungszuschuss ( für schwer vermittelbare Arbeitslose) ? Kranke Arbeitslose (§126 SGB III) ? Arbeitslose mit Gründungszuschüssen oder sonstiger geförderter Selbständigkeit Es soll der Unterschied zwischen offiziellen Arbeitslosenzahlen, der Zahl der Arbeitslosen, die nicht gezählt werden und der Höhe der tatsächlichen Arbeitslosigkeit klar aufgeführt werden. Bis die Veröffentlichung monatlich aktualisiert im Internet angeboten werden kann, sollen Mitteilungen über die aktuellen Arbeitslosenzahlen mit folgenden und weitere Kategorien von bedürftigen Friedrichshain-Kreuzbergern möglichst monatlich an die Mitglieder der BVV und den Presseverteiler versandt werden. Bei den Kategorien soll auf Vollständigkeit geachtet werden, so dass alle Bewohner Friedrichshain-Kreuzbergs, deren Lebensunterhalt nicht ausreichend durch ihre Erwerbstätigkeit gesichert ist, aufgeführt werden. Bei der Auflistung soll gezeigt werden, welche Gruppen zur Gesamtzahl in der Bevölkerung hinzugezählt werden und welche Gruppen nicht als Arbeitslose gezählt werden. Hierbei soll die Gesamtanzahl der nicht ausreichend erwerbstätigen und daher unterstützungsbedürftigen Bürger klar erkennbar sein. Fehlende Gruppen sind zu ergänzen und auch zukünftig klar einzeln auszuweisen. Weiterhin soll nicht nur diese Berichterstattung möglichst einfach lesbar und übersichtlich dargestellt werden, sondern in Zukunft auch der Anteil der Beschäftigten in Altersteilzeit, Teilzeit, als Aufstocker oder in Mehrfachbeschäftigung, sowie der Anteil der Bevölkerung in prekärer Beschäftigung möglichst einfach und übersichtlich dargestellt werden. Begründung: Immer wieder werden sinkende Arbeitslosenzahlen verkündet, indem weitere Kategorien von Hilfebedürftigen, die nicht bei der Gesamtzahl mitgezählt werden, aufgemacht werden. Eine ehrliche Berichterstattung ist jedoch anstatt der Verschleierung der Zustände aus politischen Motiven angebracht.
Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Antragstext in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0 (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.
BVV 27.08.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste
SozBüD 13.11.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg die regelmässige, möglichst monatliche Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen für den Bezirk inklusive einer Aufschlüsselung sämtlicher bei dieser Zählung nicht eingeschlossenen Gruppen von Erwerbslosen zu veranlassen. Bei Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen sollen folgende Kategorien, sowie alle weiteren (auch zukünftigen) Kategorien von Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig verdienen können aufgeführt werden: ? Offizielle Arbeitslose nach Gesetzgebung unterschieden in AlgI und AlgII AlgI und/oder AlgII-bezieher über 58 Jahren (§§428 SGBIII, 65 Abs. 4 SGBII, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) ? Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten) ? Fremdförderung ? Beschäftigungsphase ? Förderung von Arbeitsverhältnissen ? Berufliche Weiterbildung ? Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte) ? Beschäftigungszuschuss ( für schwer vermittelbare Arbeitslose) ? Kranke Arbeitslose (§126 SGB III) ? Arbeitslose mit Gründungszuschüssen oder sonstiger geförderter Selbständigkeit Es soll der Unterschied zwischen offiziellen Arbeitslosenzahlen, der Zahl der Arbeitslosen, die nicht gezählt werden und der Höhe der tatsächlichen Arbeitslosigkeit klar aufgeführt werden. Bis die Veröffentlichung monatlich aktualisiert im Internet angeboten werden kann, sollen Mitteilungen über die aktuellen Arbeitslosenzahlen mit folgenden und weitere Kategorien von bedürftigen Friedrichshain-Kreuzbergern möglichst monatlich an die Mitglieder der BVV und den Presseverteiler versandt werden. Bei den Kategorien soll auf Vollständigkeit geachtet werden, so dass alle Bewohner Friedrichshain-Kreuzbergs, deren Lebensunterhalt nicht ausreichend durch ihre Erwerbstätigkeit gesichert ist, aufgeführt werden. Bei der Auflistung soll gezeigt werden, welche Gruppen zur Gesamtzahl in der Bevölkerung hinzugezählt werden und welche Gruppen nicht als Arbeitslose gezählt werden. Hierbei soll die Gesamtanzahl der nicht ausreichend erwerbstätigen und daher unterstützungsbedürftigen Bürger klar erkennbar sein. Fehlende Gruppen sind zu ergänzen und auch zukünftig klar einzeln auszuweisen. Weiterhin soll nicht nur diese Berichterstattung möglichst einfach lesbar und übersichtlich dargestellt werden, sondern in Zukunft auch der Anteil der Beschäftigten in Altersteilzeit, Teilzeit, als Aufstocker oder in Mehrfachbeschäftigung, sowie der Anteil der Bevölkerung in prekärer Beschäftigung möglichst einfach und übersichtlich dargestellt werden.
BVV 26.11.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg die regelmässige, möglichst monatliche Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen für den Bezirk inklusive einer Aufschlüsselung sämtlicher bei dieser Zählung nicht eingeschlossenen Gruppen von Erwerbslosen zu veranlassen. Bei Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen sollen folgende Kategorien, sowie alle weiteren (auch zukünftigen) Kategorien von Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig verdienen können aufgeführt werden: ? Offizielle Arbeitslose nach Gesetzgebung unterschieden in AlgI und AlgII AlgI und/oder AlgII-bezieher über 58 Jahren (§§428 SGBIII, 65 Abs. 4 SGBII, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) ? Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten) ? Fremdförderung ? Beschäftigungsphase ? Förderung von Arbeitsverhältnissen ? Berufliche Weiterbildung ? Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte) ? Beschäftigungszuschuss ( für schwer vermittelbare Arbeitslose) ? Kranke Arbeitslose (§126 SGB III) ? Arbeitslose mit Gründungszuschüssen oder sonstiger geförderter Selbständigkeit Es soll der Unterschied zwischen offiziellen Arbeitslosenzahlen, der Zahl der Arbeitslosen, die nicht gezählt werden und der Höhe der tatsächlichen Arbeitslosigkeit klar aufgeführt werden. Bis die Veröffentlichung monatlich aktualisiert im Internet angeboten werden kann, sollen Mitteilungen über die aktuellen Arbeitslosenzahlen mit folgenden und weitere Kategorien von bedürftigen Friedrichshain-Kreuzbergern möglichst monatlich an die Mitglieder der BVV und den Presseverteiler versandt werden. Bei den Kategorien soll auf Vollständigkeit geachtet werden, so dass alle Bewohner Friedrichshain-Kreuzbergs, deren Lebensunterhalt nicht ausreichend durch ihre Erwerbstätigkeit gesichert ist, aufgeführt werden. Bei der Auflistung soll gezeigt werden, welche Gruppen zur Gesamtzahl in der Bevölkerung hinzugezählt werden und welche Gruppen nicht als Arbeitslose gezählt werden. Hierbei soll die Gesamtanzahl der nicht ausreichend erwerbstätigen und daher unterstützungsbedürftigen Bürger klar erkennbar sein. Fehlende Gruppen sind zu ergänzen und auch zukünftig klar einzeln auszuweisen. Weiterhin soll nicht nur diese Berichterstattung möglichst einfach lesbar und übersichtlich dargestellt werden, sondern in Zukunft auch der Anteil der Beschäftigten in Altersteilzeit, Teilzeit, als Aufstocker oder in Mehrfachbeschäftigung, sowie der Anteil der Bevölkerung in prekärer Beschäftigung möglichst einfach und übersichtlich dargestellt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin