Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 24.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates vom 23.06.2009      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Gegen den Bildungsnotstand in unserem Bezirk!  
DS/1331/III  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Wird MieterInnen-Liebling Friedrichshain-Kreuzberg bald unbezahlbar?  
Enthält Anlagen
DS/1335/III  
Ö 6.2  
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit eines Bezirksamtsmitglieds  
Enthält Anlagen
DS/1332/III  
Ö 6.3  
Pamukkale - Brunnen  
Enthält Anlagen
DS/1329/III  
Ö 6.4  
Skaten vor der Thalia-Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/1343/III  
Ö 6.5  
Schwimm - und Schulschwimmsituation in Friedrichshain- Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1349/III  
Ö 6.6  
Doppelhaushalt 2010/2011: Bezirke an Einsparungen beteiligen oder Bezirke zu Einsparungen zwingen?  
Enthält Anlagen
DS/1336/III  
Ö 6.7     Admiralbrücke  
Enthält Anlagen
DS/1333/III  
Ö 6.8     Quelle Callcenter  
Enthält Anlagen
DS/1339/III  
Ö 6.9     Woche der Alkoholprävention  
Enthält Anlagen
DS/1330/III  
Ö 6.10     Solaranlagen auf Rathaus und Schulen  
Enthält Anlagen
DS/1341/III  
Ö 6.11     Wo ist "Amerika"?  
Enthält Anlagen
DS/1334/III  
Ö 6.12     Europawahlen im Autohaus - nichts ist unmöglich  
Enthält Anlagen
DS/1344/III  
Ö 6.13     Pamukkale Brunnen  
Enthält Anlagen
DS/1337/III  
Ö 6.14     Karstadt Hermannplatz  
Enthält Anlagen
DS/1346/III  
Ö 6.15     Stand der Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus der Kreativwirtschaftsstudie  
Enthält Anlagen
DS/1348/III  
Ö 6.16     Umbau des ehem. Postgebäudes Schleiermacherstraße / Bergmannstraße (Marheinekeplatz) mit Erweiterung der Einzelhandelsflächen  
Enthält Anlagen
DS/1340/III  
Ö 6.17     Erreichbarkeit der Briefwahllokale  
Enthält Anlagen
DS/1338/III  
Ö 6.18     Lärm- und Geruchsbelästigung  
Enthält Anlagen
DS/1350/III  
    VORLAGE
    Sehr geehrter Herr Diener,

 

Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  24.06.2009 beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie ist das Prozedere bei Beschwerden über Lärm- und Geruchsbelästigung von Gewerbe

betrieben?

 

Und

 

2. Werden Messungen durchgeführt und wenn ja wie?

Nach Eingang der Beschwerde wird der mögliche Verursacher zunächst durch den Fachbereich Umwelt über die Beschwerde informiert und um Abhilfemaßnahmen gebeten. Weiterhin erfolgen zumeist schriftlich Hinweise auf mögliche ordnungsberechtigte Maßnahmen für den Fall, dass der Beschwerde nicht auf kooperativem Wege abgeholfen werden kann.

Werden die Beschwerden aufrechterhalten, kann eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden, um zu prüfen, ob der Stand der Technik im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eingehalten wird.

Häufig wird zur Objektivierung bei Lärmbeschwerden eine Schallpegelmessung (gemäß TA-Lärm) durchgeführt. Die Messungen werden in den meisten Fällen direkt bei der/dem Beschwerdeführer/in durchgeführt. Die Häufigkeit der Schallpegelmessungen am Immissionsort ( = Ort des Beschwerdeführers) richtet sich nach der Eindeutigkeit des Messergebnisses bzw. nach der Höhe der festgestellten Überschreitung des Immissionsrichtwertes. In einigen Fällen ist es notwendig, mehrmals zu messen.

Bei immissionsschutztechnisch ungünstigen Situationen kann durch den messenden Mitarbeiter des FB Umwelt auch ein Ersatzmessort gewählt werden (z.B. bei Lärm durch Lüftungsanlagen wegen auftretender Fremdgeräusche). Wenn der Lärm von „innen“ kommt, d.h. der Emissionsort ist im gleichen Haus oder mit der Wohnung des Beschwerdeführers körperlich verbunden, findet die Messung auch „innen“ bei geschlossenem Fenster statt. Wenn der Emissionsort „außen“ liegt, wird 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des Beschwerdeführers gemessen (s.a. DIN 45645-1).

 

 

Bei Geruchsbeschwerden wird zunächst stets ermittelt, ob die Anlagen des Gewerbebetriebes, wie z.B. die Abluftführung, dem Stand der Technik entspricht. Nur wenn dies der Fall ist und Geruchsbeschwerden weiterhin bestehen, ist die Ermittlung des Belästigungsgrades der Gerüche notwendig (in der Regel gemäß „Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL“ [Rundschreiben über die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, Amtsblatt Nr. 26 v. 16.06.06]).

Bei der Bewertung der Geruchsbelästigung wird bei eindeutig festgestellten Belästigungen durch den FB Umwelt eine einmalige Ermittlung genügen. Eine genaue Ermittlung der Geruchsbelästigungen entsprechend der „Geruchsimmissions-Richtlinie“ ist sehr zeit-, kosten- und personalintensiv und wird in der Praxis selten angewendet. Über einen längeren Zeitraum wird durch eine Anzahl von Probanden (4 - 5 Personen, z.B. bei Mc-Donald’s/Wrangelstr.) zu verschiedenen Zeiten, Windrichtungen und Witterungslagen olfaktorische Geruchsproben über jeweils ca. 10 Minuten durchgeführt und protokolliert. Die gesamte Erfassung / Auswertung  dauert in der Regel einige Monate.

 

Bei Geruchsbeschwerden aus Chemischen Reinigungen erfolgt jedoch ein anderes Vorgehen: Hier kann in den der Chemischen Reinigung direkt anliegenden Wohnungen mittels Diffusionssammler überprüft werden, ob der gem. 2. BImSchV gesetzlich vorgegebene Innenraumluftgrenzwert für Perchlorethylen in Höhe von 0,1 mg /m3 eingehalten wird (es ist übrigens der einzige gesetzlich vorgegebene Grenzwert für Innenraumluft !) 

 

 

Bei Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm bzw. dem Nachweis schädlicher Umwelteinwirkungen durch Gerüche wird gem. § 24 BImSchG bzw. § 12 LImSchG Bln ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Anordnung (Auflagenerteilung) eingeleitet. Dieses ist mit erheblichen Kosten für den Verursacher / Gewerbetreibenden verbunden und wird nur veranlasst, wenn mit kooperativen Maßnahmen einer berechtigten Beschwerde nicht abgeholfen wird.

 

3. Wenn nicht immer Messungen durchgeführt werden, warum nicht?

Messungen werden grundsätzlich nicht bei verhaltensbedingtem Lärm durchgeführt (z.B. Nachbarschaftslärm). – siehe AV LImSchG Bln -.

Wenn die Quelle der Belästigung nicht genau definiert und zugeordnet werden kann, finden auch keine Messungen statt.

 

Bei einer eindeutigen Immissionssituation werden ebenfalls keine Messungen durchgeführt, wenn der Verursacher/Gewerbetreibende mit der fachlichen Auffassung des Fachbereiches Umwelt auch ohne Messung einverstanden ist und „freiwillig“ Schallschutzmaßnahmen einleitet, jedoch wird nach Umsetzung von Lärm- / Geruchsminderungsmaßnahmen in der Regel vom Betreiber gefordert, den Stand der Technik nachzuweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

   
    24.06.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.18 - schriftlich beantwortet
   
Ö 6.19  
Versuch zur Parkraumbewirtschaftung am Marheinekeplatz  
Enthält Anlagen
DS/1342/III  
Ö 6.20     Verkehr im Zusammenhang mit dem Gewerbekomplex Bergmannstr. 5-7, auch "Klotz" genannt  
Enthält Anlagen
DS/1345/III  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Vorbereitung der Debatte zum Plantentwurf Doppelhaushalt 2010 / 11 - Vertagung aus der letzten BVV -  
Enthält Anlagen
DS/1282/III  
Ö 7.2  
Lärmvermeidung an der Admiralbrücke  
DS/1351/III  
Ö 7.3     Admiralbrücke  
Enthält Anlagen
DS/1351-1/III  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Gedenktafel für die Kommune 1 Ost am Haus Samariterstraße 36  
Enthält Anlagen
DS/0701/III  
Ö 8.2  
Ampelanlage Schlesische Straße/Falkensteinstraße  
Enthält Anlagen
DS/0926/III  
Ö 8.3  
Mehr Schulen und Schulsportanlagen sanieren, alle Mittel vollständig abrufen!  
Enthält Anlagen
DS/1083/III  
Ö 8.4  
Keine Schließung des Theaters Tiyatrom  
Enthält Anlagen
DS/1141/III  
Ö 8.5  
100 000 Bäume für Berlin! Hier: Möglichst viele davon in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1281/III  
Ö 9     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 9.1  
Mietenberatung für Leistungsempfänger/-innen von ALG II  
Enthält Anlagen
DS/0182/III  
Ö 9.2  
Bezirkliche Infrastrukturentwicklung in der Altenhilfe und für den gesamten pflegerischen Bereich  
Enthält Anlagen
DS/0397/III  
Ö 9.3  
Offenlegung der Nebentätigkeiten von Bezirksamts-Mitgliedern  
DS/0816/III  
Ö 9.4  
Freiwillige Öko-Abgaben / Plastiktüten vermeiden Hier: Konzeptionsphase
Enthält Anlagen
DS/0920/III  
Ö 9.5  
Baum - Pflege - Patenschaften Hier: Kinder und Jugendliche dafür interessieren und gewinnen
Enthält Anlagen
DS/0965/III  
Ö 9.6  
O2-Arena hier: Lichtemissionsbeschwerden
Enthält Anlagen
DS/1048/III  
Ö 9.7  
Ausschreibung der Reinigungsverträge für Schulen im Bezirk
DS/1095/III  
Ö 9.8  
Anpassung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im SGB II und SGB XII
Enthält Anlagen
DS/1146/III  
Ö 9.9  
Zusätzliche Reinigungsgänge in größeren Parkanlagen  
Enthält Anlagen
DS/1232/III  
Ö 9.10  
Maßnahmeplan für einen InlineSkaterInnen-freundlichen Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1235/III  
Ö 9.11  
Bebauungsplan 2-21 für die Grundstücke an der Schillingbrücke/Stralauer Platz 29 bis 34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain; Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/1266/III  
Ö 9.12  
Schuldner/innenkompetenz und Insolvenzberatung stärken  
Enthält Anlagen
DS/1270/III  
Ö 9.13  
Transparenz beim Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten  
Enthält Anlagen
DS/1273/III  
Ö 9.14  
Wildwuchs ermöglichen  
Enthält Anlagen
DS/1276/III  
Ö 9.15  
Bebauungsplan VI-4-1b für die Grundstücke Gitschiner Str. 12-17 sowie das Flurstück 469 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Offenlegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/1284/III  
Ö 9.16  
Bebauungsplanverfahren VI-38-1 für eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche mit Minigolfplatz zwischen Landwehrkanal, Brachvogelstraße und Johanniterstraße bzw. Carl-Herz-Ufer im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg Hier: Beschlussfassung über: die Änderungen vom 22. 01. 09 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB.  
Enthält Anlagen
DS/1285/III  
Ö 9.17  
Ausstellung "Sag, was war die DDR?"  
DS/1311/III  
Ö 9.18  
Volkshochschule  
Enthält Anlagen
DS/1312/III  
Ö 9.19  
Freie Nutzungszeiten von Sportplätzen und Sporthallen  
DS/1313/III  
Ö 9.20  
Experten-Hearings zum Spreeraum Hier: Umsetzung der im Januar 2009 beschlossenen DS 1084/III  
Enthält Anlagen
DS/1314/III  
Ö 9.21  
Diamorphin  
DS/1315/III  
Ö 9.22  
Nachnutzung des Flugfeldes Tempelhof  
DS/1316/III  
Ö 9.23  
Erbbaurechtsverträge  
Enthält Anlagen
DS/1317/III  
Ö 9.24  
Unterstützung bei Fördermaßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Handwerks- und Gewerbebetrieben mittelständischer, Kleinst- und Kleinunterneh-mer im Bezirk  
DS/1318/III  
Ö 9.25  
Barrierefreie Zugänglichkeit der Internetseite des Bezirkes  
DS/1319/III  
Ö 9.26  
Verkehrsberuhigung am Boxhagener Platz durchsetzen !  
DS/1320/III  
Ö 9.27  
Durchquerung Görlitzer Park  
Enthält Anlagen
DS/1321/III  
Ö 9.28  
Baumpflanzung Schlesische Straße  
DS/1322/III  
Ö 9.29  
Feinstaub im Bezirk vermeiden  
Enthält Anlagen
DS/1323/III  
Ö 9.30  
Zusätzliche Müllbehälter am Checkpoint Charly  
Enthält Anlagen
DS/1324/III  
Ö 9.31  
Benennung des Sportplatzes Gneisenaustr. 39 in Willi-Boos-Sportanlage  
DS/1325/III  
Ö 9.32  
Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen  
Enthält Anlagen
DS/1326/III  
Ö 9.33  
Sanierungszieländerung im Sanierungsgebiet Warschauer Straße für das Grundstück Warschauer Straße 60  
Enthält Anlagen
DS/1327/III  
Ö 9.34  
Erarbeitung eines bezirklichen Masterplans Gleichstellung im Rahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms  
Enthält Anlagen
DS/1328/III  
               
 
 

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