Drucksache - DS/1333/III  

 
 
Betreff: Admiralbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, John 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 01.07.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Dahl,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  24.06.2009 beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie stellt sich das Bezirksamt zu Presseberichten, in denen berichtet wird das Bezirksamt

beabsichtige den Umbau der Admiralbrücke und deren Umwidmung in eine Verkehrsstraße?

Die Presseberichte sind falsch. Das BA versucht seit Frühsommer 2008 gemeinsam mit den betroffenen Anwohnern eine Lösung für die Lärm- und Müllsituation auf der Admiralbrücke zu finden. Hierzu sind neben verstärkten Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei auch Maßnahmen für eine geringfügige bauliche Umgestaltung der Verkehrssituation auf der Brücke im Gespräch gewesen, die vor allem die Überwachungsmöglichkeiten der Polizei erleichtern sollten. Hierzu hat am 23.6.09 eine öffentliche Diskussion mit allen Anwohnern der Admiralbrücke und mir stattgefunden.

Eine Änderung der straßenrechtlichen Widmung für die Admiralbrücke war nie und ist auch zukünftig nicht geplant.

 

2. Welchen Zweck erhofft sich das Bezirksamt mit diesen Maßnahmen zu erreichen?

Keine siehe Frage 1.

Das Bezirksamt beabsichtigt nicht irgendwelche Maßnahmen auf der Admiralbrücke umzusetzen, die nicht mehrheitlich im Interesse der Anwohner liegen. Es besteht auch bei den Anwohnern und dem BA kein Interesse die Aufenthaltsqualität der Brücke zu verschlechtern bzw. die Besucher grundsätzlich von der Brücke zu vertreiben.

 

3. Erscheint eine Vollsperrung der Brücke für den motorisierten Straßenverkehr nicht sinnvoller, angesichts der intensiven Nutzung durch Fußgänger, auch um für deren Sicherheit zu sorgen?

Nein. Eine Vollsperrung der Admiralbrücke für den Kfz-Verkehr ist aus rechtlichen Gründen nicht ohne weiteres möglich, da sie uneingeschränkt als öffentliches Straßenland gewidmet ist. Auch der Fußgängerverkehr hat sich wie der Kfz-Verkehr an die Vorschriften der StVO zu halten, so dass auch aus verkehrlicher Sicht keine Sperrung der Brücke in Frage kommt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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