Drucksache - DS/1344/III  

 
 
Betreff: Europawahlen im Autohaus - nichts ist unmöglich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Wesener, DanielWesener, Daniel
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 23.06.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 02.07.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Wesener,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      Wie erklärt sich das Bezirksamt den Umstand, dass einige Wähle­rInnen in Friedrichs­hain-Kreuzberg ihre Europawahl-Stimme in Autohäusern abgeben mussten?

 

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen (Landeswahlgesetz, Landeswahlordnung, Bundeswahlordnung, Europawahlordnung) ist es zulässig Wahllokale in von kommer­zieller Werbung umgebenen Ge­werberäumen einzurichten.

 

Soweit möglich, werden für die Einrichtung von Wahllokalen ge­eignete Räume in öffentlichen Gebäuden genutzt. Es kommen jedoch nur solche Räume in Betracht, die nach den örtlichen Verhält­nissen dem Wähler keine Erschwernis bereiten. Der Wahlraum muss neben einer ausrei­chenden Größe, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeein­trächtigung, die Teilnahme an der Wahl ermöglichen. Wo dies möglich ist, soll auf Wahlräume mit Treppen und hohen Aufgängen verzichtet werden.

 

Wahlwerbung ist vor und im Wahlraum entsprechend den gesetz­lichen Regelungen ver­boten. Dies betrifft nicht die kommerzielle Wer­bung, da in der Nutzung derartiger Räum­lichkeiten zu Wahlzwecken keine Präferenz staatlicher Stellen zu den dort beworbenen Produkten erkennbar ist.

 

Soweit also keine geeigneten öffentlichen Gebäude in den 126 Stimmbezirken unseres Bezirkes zur Verfügung stehen, ist es durchaus zulässig und zweckmäßig, der­artige privatwirtschaftlich genutzte Räumlichkeiten für die Einrichtung von Wahllokalen in An­spruch zu nehmen.

 

Die Frage, ob es in direkter Umgebung nicht ausreichend neutralere Alternativen für die Einrich­tung von Wahllokalen gegeben hätte, muss mit Nein beantwortet wer­den. In Frage kommende Objekte, die z.B. im Stimmbezirk 110 oder in unmittelbar angrenzenden Stimmbezirken liegen wurden vom Bezirkswahlamt geprüft.

 

U.a. erteilte die Handwerkskammer dem Bezirks­wahlamt zur Nutzung des Foyers, Mehring­damm 14 eine Absage, das Finanzamt ist nicht barrierefrei und hat die Nutzung aus Da­tenschutzgründen ebenfalls abgelehnt, die Fachschule für Kfz-Technik in der Obentrautstr. 16-18 erteilte ebenfalls eine Absage, da die Räume mit technischen Geräte ausgestattet sind und damit nicht für die Nutzung als Wahllokal in Betracht kommen.

 

Auch das Bistro im LPG-Biomarkt wurde vom Wahlamt geprüft. Das Objekt hat sich als ungeeignet er­wiesen, da der Zugang für Wählerinnen und Wähler durch den Kas­senbe­reich des Marktes führt.

 

Ganz konkret heißt dies, das Be­zirksamt hatte und wird auch bei der Bundestagswahl nach jetzigen Erkenntnisstand keine weitere Alternative zur Nutzung des Autohauses als Wahllokal haben.

 

Allgemein kann an dieser Stelle eingeschätzt werden, dass es zunehmend schwer ist, geeignete Räumlichkeiten für die Einrichtung von Wahl­lokale zu finden. Hintergrund sind neben Schließungen von Schulen, Kita’s und anderen Einrichtungen auch eine mangelnde Bereitschaft geeignete Räume für Wahlzwecke zur Verfügung zu stellen. Die Hausmeister oder andere Objektverant­wortliche sind nicht mehr bereit ihren freien Sonntag zur Öffnung und Sicherung der Objekte einzusetzen. Gleiches trifft auch für die Gewin­nung von Wahlhelfern zu.

 

Hier ein aktuelles Zitat aus einer E-Mail des Landeswahlleiters an alle Wahlämter vom 23.06.2009 „....die Dienst­stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund sieht sich nicht in der Lage, die von uns vorgegebene Zahl an freiwilligen Helfern für die Bundestagswahl am 27.9.2009 zu melden.“ Zur ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen sehen sich die Wahlämter zunehmend mit Zwangsmaßnahmen konfrontiert.

 

 

2.      Handelt es sich dabei um eine gezielte Maßnahme der Wirt­schaftsförderung oder folgt die Ortswahl der verkehrspoliti­schen Maxime „Autohäuser zu Wahllokalen“ (in Anlehnung an das Bibelwort „Schwerter zu Pflugscharen“?)

 

Sowohl als auch, Nein.

 

 

3.      Hält das Bezirksamt diese Praxis für angemessen bzw. will es diese Praxis fortsetzen?

 

Ja,  solange keine geeigneten Räume in öffentlichen Ein­richtungen für die Einrichtung von Wahllokalen zur Verfügung stehen. Das Bezirkswah­lamt ist auch weiterhin bemüht - und dies nicht nur unmittelbar vor einer Wahl - weitere Objekte, die den Anforderungen entsprechen zu finden. Klar muss an dieser Stelle aber gesagt werden, dass hierzu auch alle Optionen, also auch Einrichtungen, die privatwirt­schaftlich genutzt werden, geprüft werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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