Drucksache - DS/1266/III
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
05.05.09 beschlossen - die Änderung des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplans 2-21; - die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB; - mit der Durchführung des Beschlusses
die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung zu beauftragen; A) Begründung: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg
von Berlin hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2008 beschlossen, den Bebauungsplan mit
der Bezeichnung 2-21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer
Platz sowie Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk
Friedrichshain – Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss setzte den BVV-
Beschluss zur Drucksache 0807/III vom 25.06.08 um, nach dem durch einen
Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden
sollten, den Spreeuferbereich zwischen Energieforum und Schillingbrücke als
öffentliche Grünfläche zu sichern. Der Aufstellungsbeschluss wurde im
Amtsblatt für Berlin- Nr. 33 vom 18.07.08 auf der Seite 1840 veröffentlicht. Auf der Grundlage des eingeleiteten
Bebauungsplanverfahrens wurde die Entscheidung über eine Bauvoranfrage des
Liegenschaftsfonds vom 17.06.2008 zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Bürobebauung
mit 30%igem Wohnanteil gemäß § 15 Abs. 1 BauGB ausgesetzt, da durch das
Vorhaben Flächen überbaut worden wären, die als öffentliche Grünanlage
festgesetzt werden sollten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
hat mit Schreiben vom 20.02.2009 den Bezirk angewiesen, gemäß § 8 Abs. 3 und
13a Abs. 1 AZG i.V.m. § 7 Abs. 1 AGBauGB die Planungsziele des Bebauungsplans
den Planungszielen des Planwerks Innenstadt sowie des mit dem Bezirk
abgestimmten „Leitbild Spreeraum“ aus dem Jahre 2001 anzupassen. In der Folge fanden Gespräche zwischen
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Liegenschaftsfonds und dem
Bezirk statt, bei denen ein Konsens zur weiteren städtebaulichen Entwicklung des Bereichs
an der Schillingbrücke hergestellt werden konnte. Der Bebauungsplan soll jetzt im
wesentlichen mit folgender Zielstellung geändert werden: Im B- Plan werden von dem ca. 8500 m²
großen Grundstück des Liegenschaftsfonds ca. 45% als öffentliches Grün (Ufergrünzug,
„Spreefenster“) und ca. 55% als Mischgebiet ausgewiesen, in dem eine Geschossfläche
von ca. 21.500 m² realisiert werden kann. Der Bebauungsplan wird als einfacher
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB Festsetzungen zur Art der Nutzung
(öffentliche Grünfläche, Mischgebiet), zur Erschließung, zu öffentlichen Gehrechten,
zu Geh- und Fahrrechten zugunsten des Brückenlastträgers sowie zu den örtlichen
Verkehrsflächen treffen. Für die Brückenunterhaltung sind
Zugangsrechte in einem 5 m breiten Streifen neben der Schillingbrücke auf einer
Länge von 13 m ab der südlichen Flurstücksgrenze (FLST 302) erforderlich. Eine
Bebauung dieses Streifens ist nicht zulässig. Aus diesem Grunde setzt der Bebauungsplan
an der Schillingbrücke eine Breite von 13 m für die öffentliche Grünfläche
fest. Diese weitet sich dann bis zu einer Breite von 24 m und bezieht sich
damit auf die nördliche Gebäudeflucht des spreeseitigen Anbaus des Energieforums. Die Mischgebietsabgrenzung ist so
gewählt, dass in Anlehnung an die gegenüberliegende Bebauung Holzmarktstr. 34
an der Schillingbrücke ein Kopfbau zur Spree ausgebildet werden kann. Es wird
ein Spreefenster von 20 m Breite angelegt, so dass zwei Baufelder entstehen.
Das östliche Baufeld soll eine Mindesttiefe von 13 m haben. Die Zulässigkeit des Maßes der baulichen
Nutzung kann gebietsverträglich auf der Grundlage von § 34 BauGB beurteilt
werden. Überlegungen zur Bebaubarkeit nach § 34 BauGB haben ergeben, dass grundsätzlich
eine Geschossfläche von 21.500 m² zu realisieren ist. Das Bebauungsplanverfahren wird auf der
Grundlage von § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt,
das von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
entbindet. Die Voraussetzung für die Anwendung des
beschleunigten Verfahrens liegt hier vor, da der Geltungsbereich des Bebauungsplans
insgesamt eine Fläche von ca. 18000 m² umfasst. Der Bebauungsplan unterschreitet
mit den geplanten Festsetzungen den in § 13a Abs.1 Nr.1 genannten Schwellenwert
einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von 20000 m². Ein enger sachlicher, räumlicher und
zeitlicher Zusammenhang mit weiteren Bebauungsplänen besteht nicht. B) Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB), Ausführungsgesetz
zum Baugesetzbuch (AGBauGB), § 15 BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und
die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: Für die Veröffentlichung in der
Tagespresse sind ca. 1400 € erforderlich (Kapitel 4610, Titel 53121) b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Franz Schulz Bezirksbürgermeister Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Überweisung: Ausschuss SPREERAUM. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur
Kenntnis genommen. BVV 24.06.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des
Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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