BV
Tillinger begründet das erneute Einbringen des Antrags mit dem Hinweis, dass
der Beirat des JobCenters nicht helfen kann, sondern der Senat eine Änderung
auf den Weg bringen muss. Nach kurzer Aussprache im Hinblick auf die
Erfolgsaussichten des Beschlusses wird dieser abgestimmt.
Der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird ersucht sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das Land
Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB II so zu
ändern, dass eine Verrechnung zu viel oder zu wenig gezahlter Beträge erst in
den folgenden Monaten erfolgt.