Drucksache - 1155/3
Am 30.08.2011 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen!
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, die kommunale und damit bezirkliche Mitgestaltung in der lokalen Arbeitsmarktpolitik und im Jobcenter zu erhalten. Das Bezirksamt soll die Pläne zur Grundgesetzänderung unterstützen, welche eine Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) zwischen Bund und Kommunen vorsieht, um zukünftig die bisher im Grundgesetz nicht vorhandene Zusammenarbeit zwischen Bund und Jobcenter zu ermöglichen. Damit können die Kommunen und Bezirke auch zukünftig die Arbeitsmarktpolitik mitgestalten.
Der BVV ist bis zum 31. März 2009 zu berichten.
Begründung: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2007 wurde die bisherige Struktur der Jobcenter für grundgesetzwidrig erklärt; der Gesetzgeber wurde beauftragt, die Zusammenarbeit zwischen Kommunen - und damit auch Bezirken wie Charlottenburg-Wilmersdorf - neu zu regeln. Die Pläne des Kooperativen Jobcenters würden den Handlungsspielraum der Kommunen im Jobcenter deutlich schwächen. Entscheiden würde letztlich die Bundesagentur für Arbeit, wie die Arbeitsmarktpolitik in der Kommune umgesetzt wird. Damit könnte das Bezirksamt weniger die von ihm für sinnvoll erachteten Arbeitsmarktprojekte anstoßen und umsetzen.
In der ZAG könnte der Bezirk dagegen die Arbeitsmarktpolitik mitgestalten, da die Bundesagentur für Arbeit weiterhin mit den Kommunen zusammenarbeitet. Daher ist diese Variante zu befürworten.
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