Auszug - Ergänzung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG)
Der
Vorsitzende erläutert die Entstehung des Antrags. BV Kaas-Elias stimmt dem
Antrag zu, möchte jedoch ergänzen, dass auch die Ersatzmitglieder demokratisch
gewählt sein müssen. BV Gnielinski klärt den Bezug des Antrags auf das gültige
Gesetz und erhält zusätzliche Informationen von Frau Furler-Zantop. Der
Vorsitzende ergänzt, das der Antrag dem Wunsch der bezirklichen
Seniorenvertretung entspricht. BV Schöne wünscht sich die Zusammenlegung von
Kommunal- und Seniorenvertretungswahl, um eine höhere Wahlbeteiligung zu
erreichen. Auch der Versand der Informationen zu den Kandidatinnen und
Kandidaten könnte der Wahlbenachrichtigung beigefügt werden. BV Wittke gibt zu
Bedenken, dass die Informationen zur Seniorenvertretung bei einem generellen
Versand mit der Wahlbenachrichtigung zu Kommunalwahlen zu einem großen Teil
Nicht-Wahlberechtigte erreichen würde. BV Kaas-Elias unterstützt dies mit dem
Hinweis, dass es bisher auch nicht gelungen ist, für die Abgeordnetenhaus-,
Bundestags- und Europawahlen Kandidateninfos beizufügen. BV Hansen sieht einen
Berlinweit einheitlichen Wahltag für die Seniorenvertretung als besseren
Vorschlag an, da dann auch einfacher Fahrdienste organisiert werden könnten.
Der Vorsitzende gleicht mit BV Schöne die Änderungswünsche zum ersten
Spiegelstrich „…am Tag der Wahlen zur BVV stattfinden zu
lassen“ sowie zum zweiten Spiegelstrich „…und durch
Informationen zur Einsicht“ ab und stellt den so geänderten Antrag zur
Abstimmung: 3 Ja-, 7
Nein-Stimmen, 1 E Der
Vorsitzende stellt nun den Ursprungsantrag zur Abstimmung: Der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister den Senat von
Berlin aufzufordern, das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz bis zu
wahrscheinlichen Neuwahl 2011 dahingehend zu ergänzen, dass -
die
Wahlen zu bezirklichen Seniorenvertretungen berlinweit am gleichen Tag
stattfinden; -
alle
Seniorinnen und Senioren durch öffentlichen Aufruf in den Bezirken auf die
Wahlen aufmerksam gemacht werden; -
die
Kandidatinnen und Kandidaten auf Bezirkswahllisten mit Bild, Alter und
Zielen/Arbeitsvorstellungen (z.B. auf 300 Anschläge begrenzt) spätestens 30
Tage vor dem Wahltag durch Auslegung der Kandidatenliste in allen bezirklichen
Einrichtungen bekannt gemacht werden; -
die
Briefwahl sofort nach Auslegung der Kandidatenliste an Arbeitstagen bis zum
letzten Arbeitstag vor dem Wahltag möglich ist; -
eine
Vertretungsregelung erarbeitet wird, die auch bei längerer Nichtausübung des
Mandats garantiert, dass alle Aufgaben der Seniorenvertretungen Bezirke/Land
erledigt werden; -
die
Bezirkshaushalte durch eventuelle Mehrkosten, die durch die Wahl der
Seniorenvertretungen entstehen, nicht zusätzlich belastet werden. Der BVV ist
bis zum 01.09.2009 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 7 dagegen: Enthaltung: 4 |
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