Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung
Zur Einrichtung der
Pflegestützpunkte ist der Vertrag des Landes Berlin mit den Pflegekassen jetzt
fertiggestellt. Der Senat erwartet von den Bezirken, dass diese den Vertrag
unterschreiben. Die Rechte der Bezirke bestehen in der Klärung der
Zusammenarbeit mit den Pflegekassen vor Ort und ggf. in der Entsendung von
Personal in die Pflegestützpunkte. Dass einige Bezirke zur Zeit noch keine
Aussicht auf die Einrichtung von Pflegestützpunkten haben, wird u.a. Thema der
morgigen BzStR-Sondersitzung sein. Frau Schmiedhofer sagt BV Gnielinski zu, die
Vereinbarung der BVV zur Kenntnis zu geben. Die zuständige
Sozialarbeiterin im KJGD für den Kinderschutzfall in Charlottenburg-Nord ist
wieder im Dienst. Der schriftlich vereinbarte Kontakt zu den Großeltern war nie
abgerissen, da die Sozialarbeiterin häufigen Kontakt mit der Großmutter des
Kindes hatte. Es besteht die Vermutung, dass die Kindesmutter die Großeltern
nicht mehr einbezogen hat. Mit der Abteilung Jugend haben bereits interne
Auswertungen stattgefunden. Es stellt sich die Frage, wie intensiv ein Kontakt
des Amtes zu den Kindeseltern sein muss, um jedes Risiko ausschließen zu können.
BV Dittner sieht die Großeltern in der Pflicht. Frau Grünig berichtet, dass die
Großmutter das Kind wenige Tage zuvor in der eigenen Wohnung erlebt hat, es
gesund war und sich unauffällig verhalten hat. Auch BV Tillinger sieht den
indirekten Kontakt zu den Großeltern als nicht ausreichend und regt an, neben
dem Kontakt zu den Eltern der Kindesmutter auch den direkten Kontakt aufrecht
zu erhalten. BV Dittner bevorzugt die Unterstützung des näheren Familienkreises
vor der Kontrolle durch das Amt. BV Hansen unterstreicht die günstige Prognose
der Kindesmutter, die von der Fachkraft festgestellt wurde, und dass dem Kind
nichts passiert ist. BV Zeugner problematisiert den Auftrag an die
Kindesmutter, eine geeignete Mutter-Kind-Einrichtung zu suchen. Frau Grünig
betont, dass das Bezirksamt und der Ausschuss das gemeinsame Ziel haben, die
Kindesmutter zu stabilisieren. Eine Mutter-Kind-Einrichtung ist dafür sehr gut
geeignet, da die Mutter hier die größtmögliche Unterstützung erhält. Die
BzStR’in fasst nochmals die Fakten aus dem letzten Ausschuss zusammen und
betont, dass das 1. Augenmerk auf dem Wohl des Kindes liegt. Wie geht es dem
Kind? Wie ist die Mutter-Kind-Beziehung? Die Kindesmutter zeigt ein
beeindruckendes Pflichtgefühl zur selbständigen wirtschaftlichen Lebensführung.
Die Ausbildung ist so wichtig, obwohl das Kind unter 3 Jahren ist und daher
noch keine Verpflichtung zur Arbeit besteht. Vor diesem Hintergrund dient der
Auftrag zur Suche einer geeigneten Mutter-Kind-Einrichtung zur Unterstützung
der Mutter bei ihrer beruflichen Entwicklung, da für das Kind ausreichend
gesorgt wird.. Die BzStR’in verteilt
abschließend Info-Flyer zur Vortragsreihe „informiert gesund“, zu
der am 05.05.09 ein Vortrag zum Thema „Schlüssellochchirurgie erfolgt. Auch die Broschüre zur
Kinder- und Jugendkonferenz im Mai 2008 wird an alle Ausschussmitglieder
verteilt. BV Schöne bittet um
Informationen zur Ausbreitung von Tbc in Berlin. Frau Dr. Sinn weist darauf in,
dass die Versorgung der Tbc-Kranken in Berlin in den Bezirksämtern
Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg zentralisiert ist und die anderen Bezirke
deshalb keine Meldungen dazu erhalten. |
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