Tagesordnung - 2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 04.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle      
Ö 3  
Benennung eines beratenden/stellvertretenden beratenden Mitglieds des JHA nach § 35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG      
Ö 4  
Keine Überbelegung in der Ganztagsbetreuung  
Enthält Anlagen
0036/3  
Ö 5  
Ladenschluss mit Folgen  
Enthält Anlagen
0063/3  
Ö 6  
Kita-Öffnungszeiten anpassen  
Enthält Anlagen
0084/3  
Ö 7  
Betriebseigene Kita-Plätze  
Enthält Anlagen
0068/3  
Ö 8  
Ganztagsplätze in Kitas erhalten - Sprachförderung sichern  
Enthält Anlagen
0074/3  
    14.12.2006 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.4 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung in den Jugendhilfeausschuss einstimmig zu

Die BVV stimmt der Überweisung in den Jugendhilfeausschuss einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    04.01.2007 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Jugendhilfeausschuss

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Kita-Plätzen, insbesondere zur Genehmigung von Ganztagsplätzen dahingehend auszuschöpfen, dass bei der Bedarfsermittlung aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen (§ 4 Absatz 2 KitaFöG) der besondere Betreuungsbedarf von Kindern mit Migrationshintergrund als ein entscheidendes Kriterium zur Genehmigung von Kinderbetreuungsplätzen maßgeblich berücksichtigt wird.

 

Das Angebot an Ganztagsplätzen ist auf dem gegenwärtigen Niveau zu stabilisieren und bei Bedarf weiter auszubauen, um den Umfang und die Qualität der Sprachförderung in den Kitas zu erhalten.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass durch eine Deckungszusage gegenüber dem Bezirk die bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung gesichert ist, um zu vermeiden, dass Bedarfsansprüche aus Kostenerwägungen unterlaufen werden. Zudem soll eine Senkung in der Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im Kostenblatt verhindert werden.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Kita-Plätzen, insbesondere zur Genehmigung von Ganztagsplätzen dahingehend auszuschöpfen, dass bei der Bedarfsermittlung aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen (§ 4 Absatz 2 KitaFöG) der besondere Betreuungsbedarf von Kindern mit Migrationshintergrund als ein entscheidendes Kriterium zur Genehmigung von Kinderbetreuungsplätzen maßgeblich berücksichtigt wird.

 

Die weitere Reduzierung von Ganztagsbetreuungsplätzen ist zu unterlassen, insbesondere wenn dadurch der Umfang und die Qualität der Sprachförderung in den Kitas nicht mehr gehalten werden kann.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass durch eine Deckungszusage gegenüber dem Bezirk die bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung gesichert ist, um zu vermeiden, dass Bedarfsansprüche aus Kostenerwägungen unterlaufen werden. Zudem soll eine Senkung in der Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im Kostenblatt verhindert werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

   
    24.01.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu

Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)

 

Ö 9  
Mitteilungen a) des Vorsitzenden b) der Verwaltung c) der Freien Träger und Verbände d) der Arbeitsgemeinschaften e) des Kinder- und Jugendparlaments      
Ö 10  
Verschiedenes      
               
 
 

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