Auszug - Kita-Öffnungszeiten anpassen
Frau Klose weist auf die Notwendigkeit hin,
die bisherigen Betreuungszeiten in den Kitas ggf. an die veränderten
Arbeitszeiten im Einzelhandel anzupassen. Frau Köthe rät zur Gelassenheit. Zunächst
sollte untersucht werden, ob und in welchem Umfang tatsächlich eine veränderte
Bedarfssituation entsteht. Herr Naumann erinnert grundsätzlich an die
veränderte Situation, die durch die Einrichtung des Eigenbetriebs entstanden
ist. Die BVV könne sich natürlich mit politischen Fragen im Zusammenhang mit
dem Eigenbetrieb befassen, alles Andere aber sei Sache des Verwaltungsrats.
Deshalb sei es auch nicht Aufgabe des Bezirksamtes, die Öffnungszeiten der
Kitas zu verändern, wie im Antrag Drs.Nr. 0084/3 gefordert. Zum Antrag Drs.Nr.
0063/3 hält er es für geboten, die freien Träger einzubeziehen und ein späteres
Berichtsdatum zu wählen. Herr Göpel schlägt vor, zunächst den Bedarf zu
ermitteln und erst auf dieser Grundlage ein Betreuungskonzept zu erstellen. Frau Klose nimmt die Anregung auf, die
“im Bezirk tätigen freien Träger” in den Antrag Drs.Nr. 0063/3
einzubeziehen. Natürlich solle sich das Betreuungskonzept dann am tatsächlichen
Bedarf orientieren. Herr Förschler bedauert den nur noch geringen
Einfluss des Bezirks auf den Eigenbetrieb. Frau Gerhold berichtet von Erfahrungen in einem
anderen Bezirk, die darauf hindeuten, dass die Notwendigkeit zur Veränderung
der Öffnungszeiten der Kitas durch das Ladenschlussgesetz nicht sehr groß ist.
Sie rät, den Bedarf in den Sozialräumen zu ermitteln und dort zu prüfen, welche
der dort tätigen Einrichtungen ein entsprechendes Angebot machen kann. Herr Prof. Dr. Dittberner sieht die Nutzung der erweiterten
Ladenöffnung vor allem durch junge Menschen und schließt daraus die
Notwendigkeit, gerade auch die Bedarfsgerechtigkeit der Öffnungszeiten zu
überprüfen. Allerdings sollte auch kein Bedarf herbeigeredet werden. Die
möglicherweise fehlende Einflussmöglichkeit auf den Eigenbetrieb sei Sache des
Bezirksamtes, da seine Fraktion der Gründung des Eigenbetriebs nicht zugestimmt
habe. Herr Naumann stellt klar, dass jeder den
Eigenbetrieb betreffende BVV-Beschluss natürlich an diesen weitergegeben werde.
Man müsse aber immer bedenken, dass der Eigenbetrieb in drei Bezirken tätig
ist. Herr Wendt favorisiert den Antrag der
FDP-Fraktion (Drs.Nr. 0084/3) Frau Röder sieht große Einigkeit hinsichtlich
der Intention und rät, die Anträge zu kombinieren. Herr Wendt schlägt vor, das Wort
“Betreuungskonzept” im CDU-Antrag (Drs.Nr. 0063/3) durch
“Bericht” zu ersetzen. Dann stünde der Prüfauftrag im Vordergrund,
und seine Fraktion würde zustimmen. Frau Klose übernimmt diesen Vorschlag und
schlägt als Berichtsdatum den 31.8.2007 vor. Herr Prof. Dr. Dittberner teilt mit, dass seine Fraktion dem
Antrag beitritt und der Antrag Drs.Nr. 0084/3 zurückgezogen wird. Der Antrag Drs.Nr. 0063/3 wird damit
als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und B‘90/Grüne
in folgender Form zu Abstimmung
gestellt: Die BVV möge
beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, beim Kita-Eigenbetrieb und den im Bezirk tätigen freien Trägern
darauf hinzuwirken, dass der BVV bis zum 31.07.2007 ein Bericht vorgelegt wird,
welcher die bis dahin erkennbaren Veränderungen im Bedarf an Kinderbetreuung
durch die Freigabe der Ladenschlusszeiten in Berlin aufzeigt. Der BVV ist bis zum
31.08.2007 zu berichten. Der Antrag wird in dieser Form
einstimmig beschlossen (15/-/-). Abstimmungsergebnis: dafür: dagegen: Enthaltung: |
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