Drucksache - 0074/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 24.01.2007 beschlossen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, den Ermessensspielraum bei der Genehmigung von
Kita-Plätzen, insbesondere zur Genehmigung von Ganztagsplätzen dahingehend
auszuschöpfen, dass bei der Bedarfsermittlung aus pädagogischen, sozialen oder
familiären Gründen (§ 4 Absatz 2 KitaFöG) der besondere Betreuungsbedarf von
Kindern mit Migrationshintergrund als ein entscheidendes Kriterium zur
Genehmigung von Kinderbetreuungsplätzen maßgeblich berücksichtigt wird. Das Angebot
an Ganztagsplätzen ist auf dem gegenwärtigen Niveau zu stabilisieren und bei
Bedarf weiter auszubauen, um den Umfang und die Qualität der Sprachförderung in
den Kitas zu erhalten. Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen,
dass durch eine Deckungszusage gegenüber dem Bezirk die bedarfsgerechte
Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung gesichert ist, um zu vermeiden,
dass Bedarfsansprüche aus Kostenerwägungen unterlaufen werden. Zudem soll eine
Senkung in der Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im
Kostenblatt verhindert werden. Plätze in Kindertagesstätten werden entsprechend dem in den
Kita-Gutscheinen dargestellten Bedarf bereitgestellt. Wird aus pädagogischen,
sozialen oder familiären Gründen ein besonderer Betreuungsbedarf von Kindern
nachgewiesen, wird der Ermessens-/Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung
über den Kita-Gutschein ausgeschöpft. Als besonderer Betreuungsbedarf wird auch
die notwendige Sprachförderung, z.B. in Familien mit Migrationshintergrund,
gesehen. So gab es in Charlottenburg-Wilmersdorf 2007 insgesamt 225
Stundenerhöhungen im Bereich Kita und 126 im Bereich Hort, 2008 insgesamt 348
Stundenerhöhungen im Bereich Kita und 97 im Bereich Hort, 2009 insgesamt 402
Stundenerhöhungen im Bereich Kita und 109 im Bereich Hort. Eine höhere Zahl an Ganztagsplätzen vorzuhalten, als über
Kita-Gutscheine besetzt werden können, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da
die Plätze nur entsprechend der in den Kita-Gutscheinen vermerkten Zeiten
vergeben werden können. Zur Frage einer Deckungszusage zwecks Sicherstellung einer
bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung wird gebeten,
die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom
05.06.2007 zur Kenntnis zu nehmen (Anlage). Die Ausgaben der Bezirke betrugen am 31.12.2007 insgesamt 765.589.000
€, am 31.12.2008 insgesamt 800.004.000 € und am 31.12.2009
insgesamt 842.749.000 €. Die Differenz der Ausgaben zum Soll wurde in den
vergangenen drei Jahren von der Senatsverwaltung für Finanzen ausgeglichen. Es
ist Erwartung aller Bezirke, dass diese Praxis fortbesteht. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Anlage
Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung Beuthstr. 6 - 8 I!J 2
Spittelmarkt Senatsve-vveltunq fur Bildung, WIssenschaft und Forschung _ Beuthstr. 6 - 8 • D~10117 Berlin
Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf von Abteilung Jugend, Familie,
Schule und Sport Geschäftszeichen Bearbeitung Zimmer Telefon Vermittlung - intern eMail Datum Dlv-Anragen-BW-Cw-G6-2007 111 B 2 Rosemarie
Stöckel 030 9026 5568 030 9026 7 _ 926 +49 30 9026 5011 05.06.2007
2001 Beschluss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf zu Ganztagsplätzen Sehr geehrte Frau von
Pirani, für Ihr Schreiben vom 21.05.2007, in dem Sie um
eine Stellungnahme insbesondere zum letzten Der letzte Absatz dieses Beschlusses bezieht
sich auf eine Verabredung aus der Koalitionsvereinba- Dazu kann ich Ihnen versichern, dass die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und For- Eine Senkung der
Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im Kostenblatt ist nicht Zu den ersten bei den
Absätzen des Beschlusses erlaube ich mir folgende Hinweise: Die Jugendämter haben bei der Umsetzung der
rechtlichen Regelungen (Kindertagesförderungsge- Ich
gehe davon aus, dass der Beschluss die Jugendamtsmitarbeiter nicht verpflichten
soll, pauschal Eine
andere Auslegung des Beschlusses wäre mit den rechtlichen Grundlagen (KitaFöG
und vO Die
Bedarfslage bei Migrantenkindern kann durchaus unterschiedlich sein. Der "Migrationshin- Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stöckel für Ihr Schreiben vom 21.05.2007, in dem Sie um eine
Stellungnahme insbesondere zum letzten Der letzte Absatz dieses Beschlusses bezieht sich auf
eine Verabredung aus der Koalitionsvereinba- Dazu kann ich Ihnen versichern, dass die Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und For- Eine Senkung der Bemessung der Sach- und Personalmittel
pro Kita-Platz im Kostenblatt ist nicht Zu den
ersten beiden Absätzen des Beschlusses erlaube ich mir folgende Hinweise: Die Jugendämter haben bei
der Umsetzung der rechtlichen Regelungen (Kindertagesförderungsge- Ich gehe davon aus, dass der
Beschluss die Jugendamtsmitarbeiter nicht verpflichten soll, pauschal Eine andere Auslegung des
Beschlusses wäre mit den rechtlichen Grundlagen (KitaFöG und v0 Die
Bedarfslage bei Migrantenkindern kann durchaus unterschiedlich sein. Der
"Migrationshin- Mit
freundlichen Grüßen Stöckel |
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