Drucksache - 0084/3
Die BVV möge beschließen: Der BVV ist bis zum 31. März 2007 zu
berichten, wie das Bezirksamt die Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten,
insbesondere der im Eigenbetrieb Nordwest, im erforderlichen Umfang und der
Nachfragesituation durch die Elternschaft entsprechend, den veränderten
Ladenöffnungszeiten anzupassen gedenkt. Dabei soll der Dienstleistungsaspekt der Einrichtungen
gegenüber den Eltern im Vordergrund der Überlegungen stehen. Begründung: Durch die Neuregelung der Ladenöffnungszeiten kommt es zu
einer veränderten Bedarfssituation der Eltern, wahrscheinlich insbesondere der
Mütter, im Bereich der Kinderbetreuung. Hierauf sollte der Anbieter der
Betreuungsplätze frühzeitig reagieren. |
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