Auszug - Ganztagsplätze in Kitas erhalten - Sprachförderung sichern  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 04.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0074/3 Ganztagsplätze in Kitas erhalten - Sprachförderung sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/CDU 
Verfasser:Centgraf/Wendt/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wendt begründet den Antrag und schlägt dabei vor, aufgrund neuer Kenntnisse den 2

Herr Wendt begründet den Antrag und schlägt dabei vor, aufgrund neuer Kenntnisse den 2. Absatz zu verändern. Inzwischen sei klar, dass es keinen Abbau von Ganztagsplätzen gegeben hat und deshalb richtigerweise eine Aufforderung zum Erhalt und ggf. Ausbau von Plätzen zu beschließen ist.

 

Herr Naumann begrüßt diese Veränderung, da die Aussagen in dem zugrundeliegende Artikel der Berliner Morgenpost über einen angeblichen Abbau von Ganztagsplätzen nicht zutreffen. Er bietet an, bei Bedarf das im 1. Absatz des Antrags thematisierte Verfahren bei Gelegenheit im Ausschuss darzustellen.

 

Der Antrag wird nunmehr in folgender, geänderter Form zur Abstimmung gestellt:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Kita-Plätzen, insbesondere zur Genehmigung von Ganztagsplätzen dahingehend auszuschöpfen, dass bei der Bedarfsermittlung aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen (§ 4 Abs. 2 KitaFöG) der besondere Betreuungsbedarf von Kindern mit Migrationshintergrund als ein entscheidendes Kriterium zur Genehmigung von Kinderbetreuungsplätzen maßgeblich berücksichtigt wird.

Das Angebot an Ganztagsplätzen ist auf dem gegenwärtigen Niveau zu stabilisieren und bei Bedarf weiter auszubauen, um den Umfang und die Qualität der Sprachförderung in den Kitas zu erhalten.

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass durch eine Deckungszusage gegenüber dem Bezirk die bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung gesichert ist, um zu vermeiden, dass Bedarfsansprüche aus Kostenerwägungen unterlaufen werden. Zudem soll eine Senkung in der Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im Kostenblatt verhindert werden.

 

Die Drs.Nr. 0074/3 wird in dieser Form einstimmig beschlossen (15/-/-).

 

 

Der Jugendhilfeausschuss

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Kita-Plätzen, insbesondere zur Genehmigung von Ganztagsplätzen dahingehend auszuschöpfen, dass bei der Bedarfsermittlung aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen (§ 4 Absatz 2 KitaFöG) der besondere Betreuungsbedarf von Kindern mit Migrationshintergrund als ein entscheidendes Kriterium zur Genehmigung von Kinderbetreuungsplätzen maßgeblich berücksichtigt wird.

 

Das Angebot an Ganztagsplätzen ist auf dem gegenwärtigen Niveau zu stabilisieren und bei Bedarf weiter auszubauen, um den Umfang und die Qualität der Sprachförderung in den Kitas zu erhalten.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass durch eine Deckungszusage gegenüber dem Bezirk die bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung gesichert ist, um zu vermeiden, dass Bedarfsansprüche aus Kostenerwägungen unterlaufen werden. Zudem soll eine Senkung in der Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im Kostenblatt verhindert werden.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Kita-Plätzen, insbesondere zur Genehmigung von Ganztagsplätzen dahingehend auszuschöpfen, dass bei der Bedarfsermittlung aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen (§ 4 Absatz 2 KitaFöG) der besondere Betreuungsbedarf von Kindern mit Migrationshintergrund als ein entscheidendes Kriterium zur Genehmigung von Kinderbetreuungsplätzen maßgeblich berücksichtigt wird.

 

Die weitere Reduzierung von Ganztagsbetreuungsplätzen ist zu unterlassen, insbesondere wenn dadurch der Umfang und die Qualität der Sprachförderung in den Kitas nicht mehr gehalten werden kann.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass durch eine Deckungszusage gegenüber dem Bezirk die bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung gesichert ist, um zu vermeiden, dass Bedarfsansprüche aus Kostenerwägungen unterlaufen werden. Zudem soll eine Senkung in der Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im Kostenblatt verhindert werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 
 

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