Drucksache - 0063/3  

 
 
Betreff: Ladenschluss mit Folgen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne/FDP 
Verfasser:Schmitt/Evers/Verrycken/Centgraf/Prof.Dr.Dittberner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2006 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
04.01.2007 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2007 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 05.12.2006
Beschlussempfehlung vom 08.01.2007
Beschluss vom 25.01.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.01.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, beim Kita-Eigenbetrieb und den im Bezirk tätigen freien Trägern darauf hinzuwirken, dass der BVV bis zum 31.07.2007 ein Bericht vorgelegt wird, welcher die bis dahin erkennbaren Veränderungen im Bedarf an Kinderbetreuung durch die Freigabe der Ladenschlusszeiten in Berlin aufzeigt.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2007 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

In der zentralen Kita-Anmeldung des Jugendamtes mit jährlich durchschnittlich rund 7700 Betreuungsverträgen in Charlottenburg-Wilmersdorf ist seit Einführung der erweiterten Ladenschlusszeiten kein Anstieg von einem zusätzlichen zeitlichen Betreuungsbedarf zu verzeichnen. Auch liegen insoweit keine Beschwerden über Betreuungslücken vor.

 

Nach Auswertung der Anmeldedaten zum  benötigten Betreuungsbedarf der Eltern wurden in 2006 lediglich 16 Verträge für eine kitaergänzende Betreuung mit Eltern abgeschlossen, die aufgrund von Schichtdiensten nach 18:00 Uhr und/oder auch an Wochenenden flexible Angebote von Tagespflegepersonen, u.a. zur Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt, benötigten. In 2007 wurden 15 Verträge abgeschlossen.

 

Sollten sich bei der regelmäßigen Auswertung der Daten zum zeitlichen Betreuungsumfang zukünftig veränderte Bedarfe in den Regionen abzeichnen, wird sich das Jugendamt mit den Trägern der jeweiligen Tagesbetreuungseinrichtungen vor Ort im Rahmen der AG  § 78 SGB VIII über neu zu schaffende flexible und bedarfsgerechte Angebote verständigen.

 

Die Durchführung eines Kundenmonitors im Bereich der Tagesbetreuung ist in Vorbereitung und für das 1. Halbjahr 2008 geplant.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                        Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                             Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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