Auszug - Keine Überbelegung in der Ganztagsbetreuung
Herr Wendt begründet den Antrag, mit dem eine
Linie bekräftigt werde, die auch das Bezirksamt verfolgt. Herr Naumann äußert sich verwundert über die
Überweisung an den Jugendhilfeausschuss, da es um eine ausschließlich
schulische Angelegenheit gehe. Aber auch in der Sache halte er den Antrag nicht
für richtig. Da es in der Ganztagsbetreuung die klare Regel gebe “ein
Platz – ein Kind”, könne es gar keine “Überbelegung”
geben. Zwar gebe es an einigen Standorten eine starke Nachfrage, dieser werde
u.a. durch die Kooperation mit freien Trägern bereits begegnet. Da die
angesprochene Fragestellung eindeutig in den Schulausschuss gehöre, rät er dem
Ausschuss zur Nichtbefassung. Frau Klose möchte wissen, ob jedes Kind aufgenommen
wird, für das eine Betreuung gewünscht wird. Herr Naumann
erläutert, dass die Planung des Platzangebotes an den einzelnen Schulstandorten
incl. der notwendigen Umbauten auf der Auswertung des früheren Hortbesuchs
vorgenommen wurde. Er bietet an, dies im Schulausschuss noch einmal detailliert
darzustellen. Jedenfalls gebe es – abgesehen von einzelnen Standorten
– keine Probleme. Herr Schöne
rät zur Vertagung, der Antrag sei so nicht zustimmungsfähig. Herr Uda
fragt, ob schon über Erfahrungen mit der Ganztagsbetreuung berichtet werden
kann. Herr Naumann
sieht 3 wesentliche Voraussetzungen für einen Erfolg der Ganztagsbetreuung: -
eine
qualifizierte Integration des Ganztagsangebotes in das Schulprogramm -
die Bereitschaft
zu Fortbildung und methodischer Weiterentwicklung und -
angemessene
Klassenfrequenzen. Der Ausschuss beschließt auf Antrag von Herrn
Wendt einstimmig die Nichtbefassung (15/-/-). Drucksache Nr. 0036/3, betr. Keine Überbelegung in der GanztagsbetreuungÜberwiesen
in: JHA (m) und Schule (ffd.) Der
Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Nichtbefassung des Antrages. Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass es in der nachmittäglichen
Betreuung der Schüler/innen an den Grundschulen zu keiner nennenswerten
Überbelegung auf die vorhandenen Plätze kommt. Dabei sind Kooperationen anderen
Lösungswegen vorzuziehen. Der BVV ist
bis zum 30. März 2007 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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