Drucksache - 0068/3
Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob betriebseigene Kita-Plätze für die
Kinder der Beschäftigten des Bezirksamtes und der Mitglieder der BVV und ihrer
Ausschüsse in Kooperation mit Kita-Trägern angeboten werden können. Der BVV ist
bis zum 31.03.2007 zu berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Die
aufgrund dieses Beschlusses erfolgte Bedarfsabfrage bei den Beschäftigten des
Bezirksamts durch die für das Personal zuständige Abteilung sowie bei den
Mitgliedern der BVV und ihrer Ausschüsse durch die Vorsteherin hat eine äußerst
geringe Resonanz ergeben: Nur drei Mitarbeiter/innen der Verwaltung und zwei
Bezirksverordnete haben einen entsprechenden Bedarf formuliert. Somit ist die
Einrichtung von betriebseigenen Kita-Plätzen mangels Nachfrage nicht umsetzbar. Während
sich die Nachfrage der Bezirksamtsmitarbeiter/innen auf regelmäßige
Kita-Öffnungszei-ten bezieht, geht es bei der Bedarfsanmeldung der beiden
Bezirksverordneten um individuelle Betreuungszeiten während der BVV- bzw.
Ausschuss-Sitzungen. Im
Einzelfall kann individueller Betreuungsbedarf außerhalb der regulären
Kita-Öffnungszeiten durch kitaergänzende Tagespflege gedeckt werden, wie dies
z.B. von Eltern mit Schichtdienstzeiten genutzt wird. Diese wird auf Wunsch der
Eltern überwiegend in den Familien durchgeführt. Entsprechende Anträge sind an
das zuständige Jugendamt des Wohnortes zu richten. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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