Deutsche im Ausland

Allgemeine Informationen

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind bei Europa- und Bundestagswahlen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen gemäß §6 Absatz 2 Europawahlgesetz in Verbindung mit §12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz) wahlberechtigt.

Eintragung in das Wählerverzeichnis in einem Berliner Bezirk

Die sogenannten Auslandsdeutschen werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen einen formgebundenen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vor jeder Wahl auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zum Download bereit gestellt.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie an das Wahlamt des Berliner Bezirkes senden, in dem Sie früher gewohnt haben.

Der Antrag muss unterschrieben im Original spätestens bis zum 19. Mai 2024 (Sonntag) im Wahlamt vorliegen. Telefonisch oder per Fax können Sie den Antrag nicht stellen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!

Die Adressen entnehmen Sie bitte folgendem Link.