Bei geschätzten Auftragswerten
ab dem EU-Schwellenwert sind freiberufliche Leistungen nach den allgemeinen Bestimmungen
- des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- der Vergabeverordnung (VgV)
und für Vergabestellen des Landes Berlin
- der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (AV zu § 55 LHO) zu vergeben.
Die Vergabeverordnung enthält besondere Regelungen zu
Planungswettbewerben bzw. Architekten- und Ingenieurleistungen (§ 69 ff. VgV), besondere Regelungen gelten auch im oberschwelligen Bereich für so genannte
soziale und andere besondere Dienstleistungen. Dazu gehören insbesondere:
- Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
- administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich
- Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
- Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
- sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen von Gewerkschaften, von politischen Organisationen, von Jugendverbänden und von sonstigen Organisationen
- Dienstleistungen von religiösen Vereinigungen
- Dienstleistungen im juristischen Bereich (Rechtsberatung und Vertretung eines Mandanten durch einen Rechtsanwalt vor Gerichten, Leistungen von Notaren, Treuhändern, Vormündern)
- sonstige Dienstleistungen der Verwaltung und für die öffentliche Verwaltung
- kommunale Dienstleistungen
- Dienstleistungen für Haftanstalten, Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit und Rettungsdienste
- Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
- internationale Dienstleitungen