Vergabeservice des Landes Berlin

  • Das Vergabemindestentgelt gemäß BerlAVG wurde durch Rechtsverordnung von 13,00 auf 13,69 Euro brutto angehoben; die Regelung ist ab dem 01.05.2024 von den öffentlichen Auftraggebern anzuwenden.

    Weitere Informationen Bild: Trueffelpix – Fotolia.com
  • Erstellung des Vergabeberichts

    Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat die Wegweiser Research and Strategy GmbH mit der Erstellung des Vergabeberichts gemäß § 18 Absatz 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) beauftragt.

    Weitere Informationen Bild: pressmaster / Fotolia.com
  • ILO - Kernarbeitsnormen

    Im 4. Quartal 2023 ist die neue Verwaltungsvorschrift in Kraft treten. Die verpflichtende Anwendung bezieht sich nur auf den in § 2 Abs.1 BerlAVG genannten öffentlichen Auftraggeber, die unmittelbare Verwaltung.

    Weitere Informationen
  • Öffentliche Aufträge und Vergabe Land Berlin

    Zuständigkeiten und Ansprechpartner

    Weitere Informationen Bild: Fotolia_VRD
  • Stichworte A-Z

    Weitere Informationen Bild: treenabeena - Fotolia.com
  • SenAIS

    Tariftreue

    Ab 01.12.22 ergänzt die Tariftreueverpflichtung die Mindestentgeltregelungen nach BerlAVG.

    Weitere Informationen
  • Rundschreiben

    Weitere Informationen Bild: fotomek - Fotolia.com
  • Formulare

    Weitere Informationen Bild: © kebox - Fotolia.com


Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz