Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.
Die Vergabe von Bauleistungen
Die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentlichen Auftraggeber erfolgt nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A).
Folgende Vorschriften bilden die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019, BAnzAT 19.02.2019 B2)
VOB/A – bestehend aus:
Abschnitt 1: Basisparagrafen und Regeln für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte
Abschnitt 2: Regeln für die Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte
Abschnitt 3: Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen von Sektorenauftraggebern
VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/C – Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (genannt ATV)