Die öffentlichen Auftraggeber im Land Berlin haben bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) zu beachten und nach Auftragserfüllung zu überprüfen, ob dessen vertraglich vereinbarte Bestimmungen (z.B. Tarif- oder Mindestlöhne, Frauenförderung, ILO Kernarbeitsnormen) bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wurden.
Die Kontrollgruppe unterstützt die öffentlichen Auftraggeber dabei und bietet diesen an, für sie die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen zu überprüfen.
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz – FAQ zum neuen BerlAVG
Kontrollgruppe nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Flyer Kontrollgruppe
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Aufgaben - Ansprechpartner*innen der Kontrollgruppe
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Ausführungsvorschrift zur Kontrolle nach BerlAVG
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Rundschreiben SenWiEnBe 01/2023 zur AV Kontrolle
Kontakt
E-Mail an die Kontrollgruppe.
Weitere Kontaktangaben finden Sie im Flyer.