Öffentliches Auftragswesen / Auftragsvergabe
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- Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist eine Querschnittsaufgabe, d.h. alle Dienststellen der unmittelbaren Verwaltung (Senatsverwaltungen, nachgeordnete Einrichtungen, Bezirke) sowie alle Institutionen der mittelbaren Verwaltung (Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist) vergeben öffentliche Aufträge eigenverantwortlich. Sie unterliegen zudem unterschiedlichen haushaltsrechtlichen und vergaberechtlichen Regelungen. Die Zuständigkeiten für die Grundsatzangelegenheiten, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe stehen, sind breit gestreut.
Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung ist zuständig für:
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Vergaberecht (Liefer- und Dienstleistungen, einschließlich UVgO Stelle, Formularwesen),
- Angelegenheiten der Vergabekammer des Landes Berlin,
- Geschäftsstelle der Vergabekammer des Landes Berlin,
- Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (jedoch überwiegend nicht für die Politikfelder, deren Maßnahmen im BerlAVG beschrieben sind).
- Die UVgO Stelle geht in einem formlosen Verfahren Verstößen gegen Vergabevorschriften unterhalb der EU-Schwellenwerte nach. Voraussetzung dabei ist, dass der betreffende Auftrag noch nicht vergeben worden ist.
- Die Teilnahme am Wettbewerb um NATO-Aufträge (ausschließlich Baumaßnahmen und die Beschaffung technischer Einrichtungen) setzt eine besondere Überprüfung des Bewerbers voraus. Der Bewerber muss dazu bei dem Wirtschaftsministerium, in dessen Land der Hauptsitz seines Unternehmens liegt, ein NATO-weit genormtes Antragsformular anfordern. Es wird darauf hingewiesen, dass über 90 % aller NATO-Aufträge nicht im „geheimen“ Bereich liegen. Ferner reicht die Bearbeitungszeit bis zur Eintragung in die Firmenliste der NATO normalerweise nicht aus, um sich um einen aktuellen Auftrag zu bewerben. Es empfiehlt sich daher, den Antrag unabhängig von einem konkreten Vergabefall zu stellen.