Vergabeservice des Landes Berlin

  • Das Vergabemindestentgelt gemäß BerlAVG wurde durch Rechtsverordnung von 13,00 auf 13,69 Euro brutto angehoben; die Regelung ist ab dem 01.05.2024 von den öffentlichen Auftraggebern anzuwenden.

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  • Erstellung des Vergabeberichts

    Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat die Wegweiser Research and Strategy GmbH mit der Erstellung des Vergabeberichts gemäß § 18 Absatz 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) beauftragt.

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  • ILO - Kernarbeitsnormen

    Im 4. Quartal 2023 ist die neue Verwaltungsvorschrift in Kraft treten. Die verpflichtende Anwendung bezieht sich nur auf den in § 2 Abs.1 BerlAVG genannten öffentlichen Auftraggeber, die unmittelbare Verwaltung.

    Weitere Informationen
  • Öffentliche Aufträge und Vergabe Land Berlin

    Zuständigkeiten und Ansprechpartner

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  • Stichworte A-Z

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  • Rundschreiben

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  • Formulare

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Schriftzug Update

Aktuelle Fragen von Abonnenten


Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz