Das Vergabemindestentgelt gemäß BerlAVG wurde durch Rechtsverordnung von 13,00 auf 13,69 Euro brutto angehoben; die Regelung ist ab dem 01.05.2024 von den öffentlichen Auftraggebern anzuwenden.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat die Wegweiser Research and Strategy GmbH mit der Erstellung des Vergabeberichts gemäß § 18 Absatz 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) beauftragt.
Im 4. Quartal 2023 ist die neue Verwaltungsvorschrift in Kraft treten. Die verpflichtende Anwendung bezieht sich nur auf den in § 2 Abs.1 BerlAVG genannten öffentlichen Auftraggeber, die unmittelbare Verwaltung.