24-07-15 Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen - Produktblätter für IT-Hardware

24-07-15 Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen - Produktblätter für IT-Hardware

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin

hat im Vergabeservice Berlin im Bereich Nachhaltige Beschaffung zwei neue Produktblätter der Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen (AV ILO-Kernarbeitsnormen) eingestellt:

Das Produktblatt „IT-Hardware 1“ betrifft elektronische Displays.

Das Produktblatt „IT-Hardware 2“ betrifft Notebook-PCs und Desktop-PCs.

IT-Produkte gehören zu den sensiblen Produkten gemäß der Produktliste in Nr. 3 der AV ILO-Kernarbeitsnormen. Gemäß Nr. 4.2 dieser Ausführungsvorschrift fordern die öffentlichen Auftraggeber der unmittelbaren Landesverwaltung (§ 2 Abs. 1 BerlAVG) von den Bietern immer dann die nachweisliche Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, wenn im Vergabeservice ein Produktblatt bereitgestellt wird. In den Produktblättern sind konkrete Anforderungen an die Nachweisführung verankert. Im Falle der eingestellten Produktblätter bezieht sich die Nachweispflicht nur auf die Produktionsstufe der Endmontage.