Unterauftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen

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Unterauftragnehmer und Zulieferungen

  • Die Bieter werden bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgefordert, Teilleistungen des Auftrags, die sie nicht selbst, sondern durch ein anderes Unternehmen ausführen lassen wollen, anzugeben. Hierfür liegt den Vergabeunterlagen in der Regel ein Formular bei. Üblicherweise wird der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, aufgefordert, den Unterauftragnehmer zu benennen und dessen Eignung durch aussagefähige Belege nachzuweisen.
  • Ein Unterauftrag ist ein zwischen einem erfolgreichen Bieter und einem anderen Unternehmen geschlossener Vertrag über die Ausführung des betreffenden Auftrags oder Teilen des Auftrags.
    Wirkt sich die Tätigkeit auf die Qualität der erbrachten Leistungen direkt aus, handelt sich um eine Unterauftragsvergabe.
    Man erkennt eine Unterauftragsvergabe daran, dass die zu erbringende Leistung in der Leistungsbeschreibung enthalten ist und vom Unterauftragnehmer direkt erfüllt wird. Unter Umständen behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungserbringung auch beim Unterauftragnehmer zu kontrollieren.
  • Von den Unteraufträgen zu unterschieden sind die Zulieferungen – diese können sowohl Lieferungen als auch Dienstleistungen sein. Es handelt sich dabei im Regelfall entweder um Sachleistungen, die von anderen Unternehmen erworben oder gemietet werden oder Immobilien, die im Rahmen der Leistungserbringung gepachtet oder gemietet werden oder um sonstige externe unternehmensbezogene Dienstleistungen, die ein Unternehmen für sein unternehmerische Tätigkeit benötigt.
  • Als Zulieferungen sind insbesondere die Leistungen zu bewerten, bei denen der Auftraggeber die Entscheidung der Erfüllung dem Auftragnehmer überlässt.

Beispiele für Teilleistungen, die grundsätzlich keine Unterauftragnehmerleistungen sind:

  1. Post-, Kurier- oder Speditionsleistungen (soweit diese nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind, sondern z.B. in den Vertragsbedingungen nur der Lieferort bestimmt wird),
  2. die Anmietung von Möbeln, Geschirr, Fahrzeugen und Geräten,
  3. die Lieferung von Stoffen, Teilen oder Zutaten, die vom Auftragnehmer verarbeitet werden,
  4. die Aufstellung oder die Installierung von Lieferleistungen durch den Lieferdienst sowie
  5. unternehmensbezogene Dienstleistungen (Überlassung von Leiharbeitnehmern durch einen Personaldienstleister, Leistungen von externen Dienstleistern ggü. dem Auftragnehmer wie Buchhaltung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfer, IT-Administration, Serverleistungen etc),
  6. die Leistungen von Banken und Versicherungen, wenn die Auftragsvergabe an eine Bankbürgschaft oder einen bestimmten Versicherungsschutz gebunden ist.

Vertragsmuster für die Unterauftragsvergabe im Hinblick auf ökologische und soziale Aspekte gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Nach den Besonderen bzw. Ergänzenden Vertragsbedingungen

  1. um Mindeststundenentgelt und Tariftreue (Wirt-214 bzw. IV 4020 F bzw. V 231 F) einschließlich der beigefügten Tarifbroschüren
  2. über Kontrollen und Sanktionen (Wirt-2144 bzw. IV 4024 F bzw. V 255 F) zur Frauenförderung (Wirt- 2141 bzw. IV 4021 F bzw. V 246 F)
  3. über Umweltschutzanforderungen (Wirt-2145 bzw. IV 404 F bzw. V 248 F) einschließlich der beigefügten Ausführungsbedingungen

ist der Hauptauftragnehmer verpflichtet, seine Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der ökologischen und sozialen Vertragsbedingungen zu verpflichten, einschließlich der Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen.

Die Unterauftragnehmer haben ebenso mit etwaigen Unterauftragnehmern eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

Zur erleichterten Umsetzung dieser Vorgabe wird den Auftragnehmern ein Muster zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: kontrollgruppe@senweb.berlin.de