Das Tierschutzverbandsklagerecht wird ein zentrales Problem lösen, wenn es um die gerichtliche Überprüfung von Verstößen gegen Tierschutzrecht geht. Mit dem Verbandsklagerecht können anerkannte Tierschutzorganisationen praktisch stellvertretend für die Tiere klagen. Das war bislang nicht möglich. Denn es gilt der Rechtsgrundsatz, dass immer nur derjenige klagen kann, der selbst von einem Rechtsverstoß betroffen ist.
Das Problem im Tierschutzrecht: Von Verstößen sind die Tiere betroffen. Tiere können jedoch naturgemäß keine Klage erheben. Tierschutzorganisationen könnten klagen, sind aber nicht von Verstößen betroffen. Das Tierschutzverbandsklagerecht kann dieses Dilemma lösen.