Mit einem Normenkontrollantrag am Bundesverfassungsgericht wendet sich das Land Berlin gegen die Haltungsbedingungen von Schweinen in der Landwirtschaft.
Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig. Daher hat die Landesregierung im Januar 2019 einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht richtet sich gegen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Berlin wendet sich insbesondere gegen die mehrwöchige Fixierung von Sauen in Kastenständen (sogenannte Kastenstandshaltung).
Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung
-
Normenkontrollantrag des Landes Berlin zur Schweinehaltung
-
Erweiterung des Normenkontrollantrages zur Schweinehaltung
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Tel.: (030) 90 13-0
- Fax: (030) 9013-2000