Etwa 8.500 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Knapp 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil es nicht möglich war, ihnen rechtzeitig zu helfen. Wer im Organspendeausweis der Entnahme und Transplantation von Organen nach seinem Tod zustimmt, schenkt denen, die sie benötigen, die Chance auf ein neues Leben.
Dem geltenden Gesetz nach bedarf eine Organspende in Deutschland immer der Einwilligung durch die potenziellen Spenderinnen und Spender oder deren Hinterbliebene. Zeitlebens kann jeder grundsätzlich selbst entscheiden, ob er oder sie Spenderin oder Spender werden möchte und diese Entscheidung verbindlich im Organspendeausweis festhalten. Der entsprechende Eintrag kann Angehörigen im Ernstfall die Antwort auf eine schwierige Frage ersparen.