Gesetzliche Krankenversicherung

Chip-Karten von gesetzlichen Krankenversicherungen

Die gesetzlichen Krankenkassen erfüllen die ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung (Selbstverwaltung).

Dabei unterliegen sie staatlicher Aufsicht. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die gesetzliche Krankenkasse maßgeblich ist (Rechtsaufsicht).

Rechte der Versicherten: Widerspruchsverfahren

Sofern gesetzlich Krankenversicherte mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sind, können sie grundsätzlich im Wege des Widerspruchsverfahrens und ggf. anschließend im Rahmen einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht eine rechtsverbindliche Klärung herbeiführen. Hierbei sind die entsprechenden Rechtsbehelfsfristen zu beachten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

Bei etwaigen Rechtsverstößen können sich gesetzlich Krankenversicherte an die für ihre Krankenkasse zuständige aufsichtsführende Bundes- oder Landesbehörde wenden.

Bundesaufsicht

Unter Bundesaufsicht, und damit der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), stehen alle bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen.

Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.

Landesaufsicht

Gesetzliche Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich nicht über mehr als drei Bundesländer hinaus erstreckt, unterliegen einer bestimmten Landesaufsicht.

In der Regel ist im Impressum des Internetauftritts der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse angegeben, welches Land bzw. welche Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über die jeweilige gesetzliche Krankenkasse führt.

Das Land Berlin und damit die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege übt keine Rechtsaufsicht über eine Krankenkasse aus, so dass auch keine Überprüfung von Einzelfällen erfolgen kann. Hierfür sind die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zu kontaktieren. In der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung werden ausschließlich Grundsatzfragen der gesetzlichen Krankenkassen insbesondere im Rahmen der Beteiligung des Landes im Bundesrat oder der Gesundheitsministerkonferenzen bearbeitet.

Private Krankenkassen

Private Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Das Versicherungsverhältnis kommt anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht kraft Gesetzes, sondern durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande.

Die Aufsicht wird ausschließlich durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt.

Weiterführende Informationen

Krankenversicherung

Menschen ohne Krankenversicherung

Für Flüchtlinge, Asylsuchende, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und andere Menschen ohne Krankenversicherung gibt es verschiedene Regelungen. Weitere Informationen

Pflegepersonal im Krankenhaus

Medizinische Versorgung in Berlin

Überblick und Informationen zur ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie zur stationären Versorgung im Krankenhaus. Weitere Informationen

Ärztin und Pfleger im OP

Gesundheitswesen

Übersicht über die Themenfelder im Bereich Gesundheitswesen der Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin. Weitere Informationen