Gesetzliche Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich nicht über mehr als drei Bundesländer hinaus erstreckt, unterliegen einer bestimmten Landesaufsicht.
In der Regel ist im Impressum des Internetauftritts der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse angegeben, welches Land bzw. welche Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über die jeweilige gesetzliche Krankenkasse führt.
Das Land Berlin und damit die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege übt keine Rechtsaufsicht über eine Krankenkasse aus, so dass auch keine Überprüfung von Einzelfällen erfolgen kann. Hierfür sind die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zu kontaktieren. In der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung werden ausschließlich Grundsatzfragen der gesetzlichen Krankenkassen insbesondere im Rahmen der Beteiligung des Landes im Bundesrat oder der Gesundheitsministerkonferenzen bearbeitet.