Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche

Impfung von Flüchtlingen

Um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Berlin zu fördern und zu schützen, nehmen verschiedene Stellen in den Bezirken eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Dazu gehören die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, aber auch die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste und die Zahnärztlichen Dienste. Sie sind in den jeweiligen Gesundheitsämtern angesiedelt.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienste

Kinder- und Jugendgesundheitsdienste (KJGD) gibt es in allen zwölf Gesundheitsämtern der Berliner Bezirke. Sie bieten Unterstützung und Beratung in allen Gesundheitsfragen bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Problemen, die ihre gesundheitliche Entwicklung beeinträchtigen könnten. Eltern, Kinder und Jugendliche können sich mit ihren Fragen spontan an die KJGDs wenden, sich informieren und beraten lassen - ohne Überweisung oder vorherige Klärung von Kostenfragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Jugend-, Sozial-, Erziehungs- und Bildungsbereich mit einschlägigen Problemen können sich ebenfalls an den KJGD wenden.

Die Stärke des KJGD liegt in seiner Nähe zu anderen gesundheitlichen und medizinischen Fachdisziplinen wie Hygiene, Infektiologie, Sozialmedizin, Jugendzahnmedizin und Sozialpsychiatrie. Der KJGD arbeitet eng mit den Sozialen Diensten, dem Jugendamt, dem Sozialamt, den Kindertagesstätten, der Schulaufsicht und den Schulen zusammen. Darüber hinaus besteht ein direkter Austausch mit den Kinder- und Jugendambulanzen und Sozialpädiatrischen Zentren, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und anderen Einrichtungen des medizinischen Versorgungssystems.

Aufgaben der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste

Aufgabe des KJGD ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern, um allgemeine und individuelle Gesundheitsgefährdungen zu erkennen, zu mindern oder zu beseitigen. Dabei wird zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Prävention unterschieden.

Primäre Prävention

Ziel der primären Prävention ist es, mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen zu vermeiden und Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Das Anliegen, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu erhalten, soll durch Gesundheitserziehung, Impfungen sowie Aufklärungs- und Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler, Eltern, pädagogische Fachkräfte und gegebenenfalls weitere Bezugspersonen erreicht werden. Einmal jährlich führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in den Berliner Kitas, Kindertagespflegestellen und Grundschulen altersspezifische Reihenuntersuchungen durch, soweit die Eltern ihre schriftliche Einwilligung gegeben haben.

Sekundäre Prävention

Die sekundäre Prävention umfasst die Früherkennung von Gesundheitsschäden - also die Entdeckung der Krankheit, wenn die Eltern bei ihrem Kind noch keine Symptome oder Anzeichen einer Störung wahrnehmen - und die sich daraus ergebenden Therapieempfehlungen.

Tertiäre Prävention

Im Rahmen der tertiären Prävention bietet der KJGD bei Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen verschiedene Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB XII ff.) an, die sowohl im KJGD selbst als auch durch Vermittlung durch andere Einrichtungen erbracht werden.

Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste

Die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) sind in allen zwölf Gesundheitsämtern der Berliner Bezirke vertreten. Hauptaufgabe des KJPD ist die fachärztliche, psychologische und sozialpädagogische Untersuchung und Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien, die seelische Störungen, kinder- und jugendpsychiatrisch relevante Verhaltensauffälligkeiten oder eine geistige Behinderung aufweisen oder von diesen Krankheitsbildern oder Störungen bedroht sind.

Zahnärztliche Dienste

Die Zahnärztlichen Dienste (ZÄD) der Berliner Bezirke führen kinder- und jugendzahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen sowie kieferorthopädische Diagnostik und Kariesprophylaxe durch. Dazu gehören vorrangig Leistungen wie die Befunderhebung mit Zahnstatus und verschiedenen Indizes, die Feststellung von Zahn- und Kieferfehlstellungen und Früherkennung von Habits wie Daumenlutschen, Zungenpressen oder Einsaugen der Wangenschleimhaut und die Kariesrisikobestimmung (Screening).

Der ZÄD führt einmal jährlich zahnärztliche Reihenuntersuchungen in den Berliner Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen durch, sofern eine schriftliche Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorliegt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Mundgesundheit der Berliner Kinder.

  • Verordnung über die Untersuchungen durch den ÖGD in Berliner Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (RVO-KitaFöG)

    PDF-Dokument (30.7 kB) - Stand: Februar 2010

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