Aufgabe des KJGD ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern, um allgemeine und individuelle Gesundheitsgefährdungen zu erkennen, zu mindern oder zu beseitigen. Dabei wird zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Prävention unterschieden.
Primäre Prävention
Ziel der primären Prävention ist es, mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen zu vermeiden und Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Das Anliegen, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu erhalten, soll durch Gesundheitserziehung, Impfungen sowie Aufklärungs- und Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler, Eltern, pädagogische Fachkräfte und gegebenenfalls weitere Bezugspersonen erreicht werden. Einmal jährlich führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in den Berliner Kitas, Kindertagespflegestellen und Grundschulen altersspezifische Reihenuntersuchungen durch, soweit die Eltern ihre schriftliche Einwilligung gegeben haben.
Sekundäre Prävention
Die sekundäre Prävention umfasst die Früherkennung von Gesundheitsschäden - also die Entdeckung der Krankheit, wenn die Eltern bei ihrem Kind noch keine Symptome oder Anzeichen einer Störung wahrnehmen - und die sich daraus ergebenden Therapieempfehlungen.
Tertiäre Prävention
Im Rahmen der tertiären Prävention bietet der KJGD bei Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen verschiedene Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB XII ff.) an, die sowohl im KJGD selbst als auch durch Vermittlung durch andere Einrichtungen erbracht werden.