Die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, Krebs und chronischen Erkrankungen in den Bezirken beraten betroffene Menschen, deren Angehörige, Helferinnen und Helfer kostenlos. Im Rahmen der Beratung informiert die zuständige BfB beispielsweise über Selbsthilfekontaktstellen, Netzwerke und Organisationen sowie Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung. Außerdem ist die BfB verantwortlich für die psychosoziale Unterstützung und die Vermittlung von Hilfen - zum Beispiel in Form von Unterstützung beim Antrag bestimmter Leistungen wie Sozialleistungen, Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht, Pflegegeld, Stiftungszuwendungen oder zur Verbesserung der Wohnsituation. Im Auftrag von Behörden und Einrichtungen erstellt die BfB ärztliche und sozialpädagogische Gutachten sowie Stellungnahmen. Die Beratungsstellen sind in den Gesundheitsämtern der Bezirke angesiedelt.