Kernstück des Kinderschutzgesetzes ist die Einrichtung eines verbindlichen Einladungswesens und Rückmeldeverfahrens für die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9, um die Teilnahme aller Kinder an diesen Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen und Möglichkeiten für eventuell notwendige Hilfen durch den ÖGD oder die Kinder- und Jugendhilfe zu eröffnen. Zu diesem Zweck wurde an der Charité-Universitätsmedizin Berlin eine Zentrale Stelle eingerichtet, die für die Durchführung des Einladungswesens und Rückmeldeverfahrens zuständig ist.
Das verbindliche Einladungswesen und Rückmeldeverfahren ist eingebunden in das Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz, dessen Qualifizierung Bestandteil des neuen Kinderschutzgesetzes ist.