Plankrankenhäuser und Universitätskliniken: Diese Krankenhäuser sind in den Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommen. Das bedeutet, dass die Kosten für notwendige Behandlungen in diesen Krankenhäusern von den Krankenkassen und Krankenversicherungen übernommen werden.
Nicht in den Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommene Krankenhäuser: Gesetzliche Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, Behandlungskosten dieser Krankenhäuser zu übernehmen.
Sonderkrankenhäuser: Diese Krankenhäuser stehen nicht der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. In Berlin zählen das Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten und das Krankenhaus des Maßregelvollzugs zu den Sonderkrankenhäusern. Auch der von der Zivilbevölkerung nicht nutzbare Teil des Bundeswehrkrankenhauses ist in diese Kategorie einzuordnen.