Bettenangebot in den Berliner Krankenhäusern

Krankenhausbett

Im Land Berlin gibt es 92 Krankenhäuser mit einer Kapazität von insgesamt 23.352 Betten (Stand: 2022). Die Betten verteilen sich auf Plankrankenhäuser, Universitätskliniken, Sonderkrankenhäuser sowie auf Krankenhäuser, die nicht in den Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommen sind. Die Angaben zu den Bettenkapazitäten basieren auf den Daten der Krankenhausstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und den ordnungsbehördlichen Bettengenehmigungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin.

Bettenangebot nach Krankenhaustypen

An den Standorten der 50 Plankrankenhäuser werden 21.784 Krankenhausbetten betrieben, 3118 davon in den Universitätskliniken (Stand: 2022). Auf 1000 Berliner Einwohnerinnen und Einwohner kommen somit ca. 6 Planbetten.

Zusätzlich werden in Berlin 1568 Betten in Krankenhäusern betrieben, die nicht in den Krankenhausplan aufgenommen sind. Hierzu zählen Privatkliniken und Kliniken, die einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben. Die beiden Sonderkrankenhäuser Krankenhaus des Maßregelvollzugs und Justizvollzugskrankenhaus halten insgesamt 657 Betten vor.

Ausnahmen in den Angaben zum Bettenangebot

Die Kapazitäten des nicht-zivil genutzten Teils des Bundeswehrkrankenhauses werden bei den Angaben zum Bettenangebot der Berliner Krankenhäuser nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht einbezogen sind die Kapazitäten in stationären Rehabilitationseinrichtungen, Hospizen und Pflegeeinrichtungen.

Weiterführende Informationen

Rettungsdienst

Krankenhausplan des Landes Berlin

Krankenhausplan des Landes Berlin mit Angaben zum Gegenstand des Plans und seinen rechtlichen Grundlagen. Weitere Informationen

Krankenhausfinanzierung

Krankenhausfinanzierung in Berlin

Finanzierung der Berliner Krankenhäuser durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz und das Landeskrankenhausgesetz. Weitere Informationen

Pflegepersonal im Krankenhaus

Medizinische Versorgung in Berlin

Übersichtsseite: Informationen zur ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie stationären Versorgung im Krankenhaus. Weitere Informationen