Als ambulante vertragsärztliche Versorgung wird die wohnortnahe medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bezeichnet - also der klassische Arztbesuch. Die Patientinnen und Patienten können dabei frei wählen, in welcher Praxis sie sich behandeln lassen. Die ambulante Versorgung erfolgt durch sogenannte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte: Medizinerinnen und Mediziner, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin), die auf ihren Webseiten umfassende Informationen zum ambulanten Versorgungsangebot im gesamten Stadtgebiet bündelt, stellt die Versorgung gemäß § 75 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) sicher.
Ambulante Versorgung im Notfall
Außerhalb der regulären Sprechstunden ist die ambulante Versorgung der Berlinerinnen und Berliner durch Notdienste gewährleistet. Die KV Berlin organisiert hierfür den fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Er ist für die Versorgung dringender Fälle außerhalb der Sprechzeiten zuständig und besucht auch Patientinnen und Patienten, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung selbst keine Arztpraxis aufsuchen können. Kinderärztinnen und Kinderärzte sind im fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht im Einsatz. Die Notdienste werden durch Kooperationen und eine organisatorische Verknüpfung mit den Krankenhäusern sichergestellt. Der Patientenservice der KV Berlin ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar.
Erste-Hilfe-Stellen für Kinder
Für die Behandlung von Kindern im Notfall stehen fünf kinderärztliche Erste-Hilfe-Stellen in Krankenhäusern zur Verfügung, mit denen die Kassenärztliche Vereinigung Berlin kooperiert: in Lichtenberg, Charlottenburg, Neukölln, Tempelhof und Wedding. Die Adressen der Erste-Hilfe-Stellen sind auf den Seiten der KV Berlin zu finden.
Für eine bessere ambulante Versorgung
Das Land Berlin hat ein gemeinsames Landesgremium eingerichtet, das Empfehlungen zu übergreifenden Versorgungsfragen abgeben kann, die sowohl den ambulanten als auch den stationären Bereich betreffen.
Weiterführende Informationen
Bild: dpa
Stationäre Versorgung
Die Senatsverwaltung für Gesundheit koordiniert gemeinsam mit anderen Verwaltungen, Behörden und Institutionen die stationäre Versorgung in Berlin.
Weitere Informationen
Bild: dpa
Notdienste und Notfallnummern
Übersicht über Notdienste in Berlin mit Telefonnummern, Hinweisen zur Meldung eines Notfalls und Notfall-Fax für Gehörlose und Ertaubte zum Herunterladen.
Weitere Informationen
Bild: dpa
Menschen ohne Krankenversicherung
Übersichtsseite: Für Flüchtlinge, Asylsuchende, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und andere Menschen ohne Krankenversicherung gibt es verschiedene Regelungen.
Weitere Informationen
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege