In der Dokumentation, hält die Klassenlehrkraft fest, was sie selbst oder Fachkolleginnen und Fachkollegen erfahren, beobachtet bzw. ermittelt haben. Die Dokumentation kann von Jahrgangsstufe 1 bis 8 von der jeweiligen Klassenlehrkraft fortgeführt werden.
Aus Datenschutzgründen ist derzeit nur die Nutzung einer PDF-Anwendung möglich. Hier ist der Umfang der beschreibbaren Flächen begrenzt. Unter der Angabe von Überschriften der Dokumentation sollten ggf. zusätzliche Dateien genutzt werden.
Die Dokumentation ist im Schülerbogen in einem geschlossenen Umschlag aufzubewahren und kann auch digital am Dienstrechner an die folgende Klassenlehrkraft weitergegeben werden.
Zum besseren Verständnis sind alle blau markierten Begriffe in einem Glossar näher erläutert und teilweise mit weiteren Hinweisen versehen. Die blau markierten Begriffe können direkt angeklickt werden und führen dann zu den Informationen. Andernfalls stehen alle Informationen auch in der „Handreichung zur Dokumentation“ zur Verfügung.
Bei einer Antragstellung auf sonderpädagogische Diagnostik in der 3. Jahrgangsstufe sind die Ergebnisse einer Lernausgangslage (II.) aus der Schulanfangsphase mit anzugeben. Ansonsten sind die Ergebnisse der Lernausgangslagen (II.) sowie Fördermaßnahmen im schulischen Rahmen (III.) aus Vorjahren, wenn bekannt, zu notieren.