Markenhandbuch
Das Markenhandbuch definiert Mindestanforderungen an die Gestaltung und beschreibt die Anwendung der Markenelemente, den Markenauftritt und die Markenarchitektur. Weitere Informationen
Das Dokument finden Sie auch in der Rundschreibendatenbank der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Unter Punkt 1.2 finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit der Schrift “Berlin Type”.
Unsere Schrift ist barrierefrei. Bei der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit ist sie als leserfreundliche Schrift für die Berliner Standards aufgeführt.
Wesentliche zeichenbezogene Faktoren und Empfehlungen, wie sie in der DIN 1450:2013-04 „Schriften-Leserlichkeit“ definiert und unter der Website leserlich.info anschaulich beschrieben sind, werden von der Berlin Type erfüllt.
Als „serifenlose Linearantiqua“ mit homogener Strichstärke bringt die Berlin Type bereits gute Voraussetzungen für ein klares Schriftbild mit guter Leserlichkeit mit. Sie weist wesentliche Merkmale einer leserlichen Schrift auf und wird als ähnlich geeignet angesehen wie die Schriftart Arial. Für Lesetexte darf die Linienstärke der Buchstaben weder zu fein, damit ein ausreichender Kontrast zum Untergrund gewährleistet ist, noch zu fett sein, da sonst die „Punzen“ (Binnenräume) in den Buchstaben zu klein werden und „zulaufen“ können. Die DIN 1450 sieht für Lesetexte eine Strichstärke zwischen 10 % und 20 % der Mittellänge vor – die Berlin Type Regular liegt mit 16 % innerhalb des Korridors. Zum Vergleich: die Schrift Arial liegt bei ca. 17 %.
Darüber hinaus wird für Lesetexte ein Zeichenabstand von mindestens 35 % der Mittellänge empfohlen. Bei der Berlin Type liegt der Abstand bei ca. 32 % geringfügig darunter; bei Arial liegt der Wert bei 25 %. Bei der Digitalisierung der Schrift wurden die Zeichenabstände auf die Buchstabenbreite abgestimmt und für ein homogenes Schriftbild voreingestellt.
Der Download der Datei ist frei verfügbar.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
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