Gemäß Artikel 50, der “Kernvorschrift” des Grundgesetzes über den Bundesrat, wirken die Länder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Die Koordination des Berliner “Mitwirkens” obliegt der Landesvertretung (Abteilung I der Senatskanzlei). Sie steht unter der Leitung der/des Bevollmächtigten des Landes Berlin beim Bund.
Der Bevollmächtigte vertritt Berlins Interessen gegenüber dem Bund und den anderen Ländern und hält Kontakt zu den ausländischen Vertretungen, sowohl inner- als auch außereuropäisch. Er unterstützt die Bundesratspräsidentin oder den Bundesratspräsidenten und das Präsidium des Bundesrates bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen. Er ist zu allen bundespolitischen Themen Ansprechpartner, auch für die Mitglieder des Bundestages und für Verbände und Organisationen. Gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus ist er Berichterstatter über die aktuellen politischen Vorgänge in Bundesregierung und Bundestag.
Der Abteilung obliegt vor allem die Vertretung der Landesinteressen, wozu auch Initiativen des Berliner Senats gehören, in den Ausschüssen des Bundesrates. Auf der Grundlage der Stellungnahmen der einzelnen Senatsverwaltungen bereitet sie das Abstimmungsverhalten Berlins im Bundesrat sowie die Beratung im Vermittlungsausschuss vor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen durch ständige Verbindung zu Bundesregierung und Bundestag und den anderen Ländern umfassende Informationsflüsse über alle wichtigen aktuellen politischen Planungen und Entscheidungen sicher.