Bild: Yves Sucksdorff / Senatskanzlei
Der Rat der Bürgermeister (RdB) besteht aus dem Regierenden Bürgermeister, der Bürgermeisterin und dem Bürgermeister sowie den 12 Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern. Die Mitglieder des Senats können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen oder Beauftragte entsenden. Der RdB wird vom Regierenden Bürgermeister als seinem Vorsitzenden regelmäßig mindestens einmal monatlich einberufen.
Der Rat der Bürgermeister nimmt zu grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung vor der Beschlussfassung durch den Senat Stellung. Der Rat der Bürgermeister kann Verwaltungshandeln anregen und dem Senat Vorschläge für Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften machen, soweit der Aufgabenbereich der Bezirksverwaltungen betroffen ist.