Land Berlin gibt Zuständigkeit für vier Landesfamilienkassen zum 1. Juni 2023 an die Bundesagentur für Arbeit ab: Aufhebung der Ermächtigungs-Verordnung

Pressemitteilung vom 18.04.2023

Aus der Sitzung des Senats am 18. April 2023:

Die Aufgaben der Familienkassen werden künftig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) wahrgenommen. Im Rahmen des Zuständigkeitswechsels zum 1. Juni 2023 wird die Ermächtigungs-Verordnung vom 21. Oktober 2008 (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 7, Finanzverwaltungsgesetz) aufgehoben. Eine entsprechende Änderung hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener beschlossen.

In einem zweiten Schritt wird die Finanzverwaltung dann die Familienkassen-Verordnung aufheben. Konkret geht es dabei um die Aufhebung der Verordnung über die Errichtung von Landesfamilienkassen im Land Berlin vom 30. September 2009. Diese ist mit der Übertragung der Aufgaben auf die BA unwirksam, da das Land Berlin nicht mehr zur Auszahlung des Kindergelds berechtigt ist.

Die Übertragung der Zuständigkeit liegt in der strukturellen Reform der Familienkassen des öffentlichen Dienstes begründet. Über die Einzelheiten hatte die Senatsverwaltung für Finanzen bereits im Herbst 2022 informiert.

Der Entwurf wird dem Abgeordnetenhaus nun zur Kenntnisnahme vorgelegt.