Reform der Familienkassen des öffentlichen Dienstes: Land Berlin gibt Zuständigkeit für vier Landesfamilienkassen zum 1. Juni 2023 an die Bundesagentur für Arbeit ab
Pressemitteilung vom 01.11.2022
Aus der Sitzung des Senats am 1. November 2022:
Die vier Landesfamilienkassen, die derzeit im Land Berlin existieren, sollen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) übergeben werden. Die Übertragung soll zum 1. Juni 2023 erfolgen. Einen entsprechenden Entwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener zur Kenntnis genommen.
Die Übertragung der Zuständigkeit liegt in der strukturellen Reform der Familienkassen des öffentlichen Dienstes begründet. Diese ist auf das Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes zurückzuführen. Dadurch haben die Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich der Kommunen und Länder ebenfalls die Möglichkeit, deren Zuständigkeit an die BA abzugeben. In Berlin betrifft das vier Landesfamilienkassen:
- Familienkasse der Bezirksämter beim Bezirksamt Treptow-Köpenick,
- Familienkasse beim Landesverwaltungsamt (LVwA) für die Beschäftigten der Senatsverwaltungen (außer Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie),
- Familienkasse bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und
- Familienkasse der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport für die Beschäftigten der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr.
Alle vier Familienkassen und die dafür zuständigen Behörden haben ihr Einverständnis zur Übertragung an die BA erklärt.
Es sind bereits umfangreiche Abstimmungen erfolgt, so zum Beispiel zur technischen Umsetzung mit der BA und dem Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) des LVwA als verantwortliche Stelle für das Verfahren der Integrierten Personalverwaltung (IPV). Konkret geht es hierbei um die reibungslose Übertragung und Sicherstellung des künftigen Datenabgleichs. Beides soll möglichst automatisiert erfolgen. Erste Vorarbeiten wie die Umstellung des gesamten Zeichensatzes in IPV auf Unicode laufen.
Für die Beschäftigten des Landes Berlin ändert sich durch die Abgabe an die BA nur der Kontakt. Dafür wurden speziell für den öffentlichen Dienst Servicecenter eingerichtet. Außerdem sind sämtliche Kontakte mit der Kindergeldkasse bei der BA digital möglich.
Hinsichtlich des oben genannten Datums zur Übertragung der Zuständigkeit an die BA bedarf es nun der Anpassung der sogenannten Familienkassen-Verordnung. Denn das Land Berlin ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Auszahlung des Kindergeldes berechtigt.
Haushaltstechnisch hat die Abgabe an die BA keine Auswirkungen. Das Personal verbleibt beim Land Berlin.
Der Entwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen