Senat integriert Vorgaben der Bundesverordnung zum Energiesparen in Maßnahmenkatalog des Landes
Pressemitteilung vom 27.09.2022
Aus der Sitzung des Senats am 27. September 2022:
Der Senat hat in der Sitzung am heutigen Dienstag, den 27. September 2022, auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, Anpassungen für den Maßnahmenkatalog des Landes vom 16. August 2022 zur Einsparung von mindestens 10 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Damit werden die von der Bundesregierung am 1. September 2022 erlassenen Vorgaben aus der Kurzfristenergieversorgungssicherheitsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV in den Berliner Maßnahmenkatalog übernommen.
Die Anpassungen betreffen insbesondere die Vorgaben zur Beheizung von Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden. Für Büros ist nunmehr ein Höchstwert von 19 Grad Celsius (bisher 20 Grad Celsius) vorgesehen. Zudem wird das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen übernommen, das über die bisherigen Regelungen des Senats zur Temperaturabsenkung in Treppenhäusern und Fluren hinausgeht. Weiter sollen Nacht- und Wochenendabsenkungen der Temperaturen in allen Liegenschaften geprüft und umgesetzt werden.
Die Anpassungen bestätigen und erweitern zugleich eine Reihe von begrenzten Ausnahmeregelungen bei der Beheizung von Räumen und bei der Warmwasserbereitung, die der Senat bereits in seinem Beschluss im August getroffen hat. Ausnahmen gelten etwa für Dienststellen der Polizei und Feuerwehr sowie anderer Einrichtungen der kritischen Infrastruktur mit 24/7-Betrieb, für medizinische Einrichtungen, Labore in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Mensen, Schulen und Kindertagesstätten, Sportstätten, Kulturarchive, Studierendenwohnheime, soziale Einrichtungen wie Hospize und Frauenhäusern, sonderpädagogische Förderzentren, sowie Justizvollzuganstalten. Auch die Warmwasseraufbereiter in Kaffee- und Teeküchen sowie vergleichbaren Einrichtungen bleiben erlaubt.
Am 16. August 2022 hatte der Berliner Senat einen umfangreichen 10-Punkte-Plan zum Energiesparen in der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Mit dem gemeinsamen Paket aller Senatsverwaltungen wird das Ziel verfolgt, mindestens 10 Prozent des Energieverbrauchs der öffentlichen Hand in Berlin zu sparen. Die beschlossenen Maßnahmen betreffen die gesamte Landesverwaltung, nachgeordnete Behörden, öffentliche Einrichtungen bis hin zu landeseigenen Betrieben. Damit will Berlin die Befüllung von Gasspeichern in Deutschland unterstützen und einen Beitrag zur Vermeidung von Energieengpässen im Winter leisten.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe