Berlin beschließt umfassende Energiesparmaßnahmen für öffentlichen Dienst

Pressemitteilung vom 16.08.2022

Aus der Sitzung des Senats am 16. August 2022:

Auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung ein gemeinsames Energiespar-Paket aller Senatsverwaltungen beschlossen. Ziel ist es, mindestens 10 Prozent des Energieverbrauchs der öffentlichen Hand in Berlin zu sparen. Die beschlossenen Maßnahmen betreffen die gesamte Landesverwaltung, nachgeordnete Behörden, öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Gerichte, Justizvollzugsanstalten bis hin zu landeseigenen Kulturstätten und Betrieben. Damit will Berlin die Befüllung von Gasspeichern in Deutschland unterstützen und einen Beitrag zur Vermeidung von Energieengpässen im Winter leisten.

So sollen Raumtemperaturen begrenzt und die Warmwasserbereitung in zahlreichen Bereichen abgeschaltet werden, ebenso wie die Außenbeleuchtung und Anstrahlung repräsentativer Gebäude. In den Gebäuden des öffentlichen Dienstes soll die Wartung der Heizungsanlagen zügig umgesetzt und die Beleuchtung auf LED umgestellt werden. Zudem soll die Umrüstung der gasbetriebenen Straßenbeleuchtung verstärkt und sukzessive abgeschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen und Erreichung der Ziele wird von der Wirtschaftsverwaltung in Zusammenarbeit mit der ressortübergreifenden Taskforce evaluiert. Mit dem Senatsbeschluss beginnt die Umsetzung der Maßnahmen, die zunächst bis 31. März 2023 andauern soll und bei Bedarf erweitert und verlängert werden kann.

Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz: „Die Lage um die Gasversorgung in Deutschland und Europa ist ernst und Berlin macht Ernst mit dem Energiesparen. In der gemeinsamen Taskforce haben wir über Ressortgrenzen hinweg Sparpotenziale im Energieverbrauch identifiziert und sie mit Aspekten der Sicherheit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen abgewogen. Das Ergebnis ist das aktuell umfassendste Maßnahmenpaket eines Bundeslandes zum Energiesparen. Mit dem heutigen Senatsbeschluss starten wir nun in die Umsetzung und nehmen damit auch eine Vorreiterrolle ein. Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und ein breites Bündnis in unserer Stadt schmieden, mit den Berlinerinnen und Berlinern, aber auch mit der Wirtschaft der Hauptstadt. Wir sind alle gefordert zu sparen, jedes Kilowatt gesparte Energie hilft uns über den Winter und entlastet zudem unsere Haushalte.“

Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen:

Heizung

  • Begrenzung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden auf die arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene Mindesttemperatur (aktuell 20° Celsius). In Treppenhäusern und Fluren soll das Thermometer 16° Celsius nicht übersteigen. Weitere Reduzierung der Temperatur soll nachts und an Wochenenden erfolgen, soweit möglich. Ausnahmen gibt es etwa für Dienststellen von Polizei und Feuerwehr, für Schulen, Kitas, oder für den Schutz von Kultursammlungen.
  • Die Raumtemperatur in Sporthallen und Sportfunktionsgebäuden wird auf 17° Celsius abgesenkt. Ausnahmen kann es für therapeutische Sportangebote geben, sofern eine höhere Temperatur dafür zwingend erforderlich ist.
  • In sämtlichen Liegenschaften der öffentlichen Hand soll mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlagen begonnen werden, Betriebszeiten der Heizungs- und Lüftungsanlagen geprüft und auf ein Mindestmaß reduziert werden. Darüber hinaus prüft jede Verwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich, welche Einsparmöglichkeiten beim Einsatz von Raumlufttechnische-Anlagen (RLT-Anlagen) bestehen, ohne Abstriche beim Infektionsschutz zu machen.
  • Geplante Sanierungen von Heizungsanlagen sollen zügig realisiert werden. Hierbei sind auch die landeseigenen Wohnungsbau- und Wohnungsgesellschaften adressiert, die einen erheblichen Teil der Wohnungen in Berlin betreuen. Um den Energieverbrauch der öffentlichen Gebäude und insbesondere die Wärmeversorgung zu dekarbonisieren, ist eine umfassende Sanierung des Gebäude- und Anlagenbestandes erforderlich. Eine beschleunigte Umsetzung dieses Sanierungsfahrplanes unterstützt die Bemühungen des Senats.

Warmwasser

  • Abschaltung der Warmwasserbereitung in öffentlichen Gebäuden. Ausgenommen davon sind die Dusch- und Waschräume von Sport- und Schwimmhallen. Vorlauftemperaturen der Warmwasserbereitung in Sporthallen und Sportplatzhäusern werden auf den geringsten individuell zu prüfenden Wert reduziert. Warmwasser für Waschbecken der Sportstätten wird abgeschaltet.
  • Absenkung der Wassertemperaturen in Schwimmbädern auf maximal 26° Celsius. Temperierte Außenbecken werden abgeschaltet und gegebenenfalls. zusätzlich Freibäder unbeheizt bis zum Saisonende weiter betrieben.

Beleuchtung / Strom

  • Die Umstellung auf stromsparende LED-Leuchten in öffentlichen Gebäuden wird mit zusätzlichen Finanzmittel weiter vorangetrieben. Darüber hinaus werden Flurbeleuchtungen reduziert und nicht zwingend dienstlich erforderliche Geräte abgeschaltet.
  • Die Außenbeleuchtung und die Anstrahlung repräsentativer öffentlicher Gebäude soll von den jeweils zuständigen Verwaltungen ausgeschaltet werden, sofern keine Sicherheitsgründe dagegensprechen.
  • Bei der Straßenbeleuchtung soll die Umrüstung der Gaslaternen auf LED-Lampen beschleunigt werden. Der Umbau der durchgängig betriebenen Gaslaternen (sog. „Dauerbrenner“) hat dabei besonderen Vorrang.
  • Reduzierung der Beleuchtung nach 22 Uhr in und um Sportstätten, die Schließzeiten über Nacht haben. Nach sorgfältiger Prüfung von Sicherheitsaspekten kann nach Abstimmung mit der Polizei auch eine Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen in Betracht kommen, die nicht regelmäßig zur Zurücklegung notwendiger Wegstrecken genutzt werden.
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