Landesrechtliche Regelung für den Zensus 2022

Pressemitteilung vom 08.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 8. Juni 2021:

Nach Zustimmung des Rats der Bürgermeister am 27. Mai 2021 hat der Senat den von Innensenator Andreas Geisel am 13. April 2021 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 im Land Berlin beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

Um den Zensus auf Landesebene durchführen zu können, müssen zunächst organisations- und verfahrensrechtliche Bestimmungen geschaffen werden. Insbesondere wird mit dem Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 im Land Berlin klargestellt, dass das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die Befugnis zur verbindlichen Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen des Landes und der Bezirke besitzt; weiterhin wird der Personenkreis festgelegt, der zur Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte bzw. -beauftragter verpflichtet ist. 2022 wird auf der Grundlage europarechtlicher Vorgaben als Bundesstatistik eine Bevölkerungs-, Gebäude und Wohnungszählung (Zensus) durchgeführt. Dabei werden insbesondere Stichproben erhoben und das Melderegister ausgewertet.

Details entnehmen Sie bitte der Presseerklärung vom 13. April 2021: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1074393.php.