Landesrechtliche Regelung für den Zensus 2022
Pressemitteilung vom 13.04.2021
Aus der Sitzung des Senats am 13. April 2021:
Auf Vorschlag von Innensenator Andreas Geisel hat der Senat heute im ersten Durchgang den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 im Land Berlin zur Kenntnis genommen.
Im Jahr 2022 wird auf der Grundlage europarechtlicher Vorgaben als Bundesstatistik eine Bevölkerungs-, Gebäude und Wohnungszählung (Zensus) durchgeführt.
Der Zensus liefert sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene die für die wirtschaftlichen und politischen Planungsprozesse wichtigen Basisdaten zu Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation. Dabei werden insbesondere Stichproben erhoben und das Melderegister ausgewertet.
Mit dem Zensusgesetz 2022 hat der Bundesgesetzgeber die erforderliche Rechtsgrundlage zur Durchführung des Zensus 2022 geschaffen. Das Zensusgesetz 2022 bestimmt den Berichtszeitpunkt, regelt die Erhebungs- und Hilfsmerkmale und trifft die Ausführungsbestimmungen zu Auskunftspflicht, Zusammenführung, Löschung und Aufbewahrung der Daten.
Um den Zensus auf Landesebene durchführen zu können, müssen zunächst organisations- und verfahrensrechtliche Bestimmungen geschaffen werden. Insbesondere wird mit dem Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 im Land Berlin klargestellt, dass das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die Befugnis zur verbindlichen Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen des Landes und der Bezirke besitzt; weiterhin wird der Personenkreis festgelegt, der zur Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte bzw. -beauftragter verpflichtet ist.
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