Konsolidierungsbericht 2020: Vorgaben zum Abbau des strukturellen Defizits werden trotz Corona-Pandemie erfüllt
Pressemitteilung vom 27.04.2021
Aus der Sitzung des Senats am 27. April 2021:
Das Land Berlin erhielt als eines von fünf Ländern seit 2011 Konsolidierungshilfen. Ziel dieses neunjährigen Konsolidierungsverfahrens war ein strukturell ausgeglichener Haushalt zum Haushaltsjahr 2020. Die für den Anspruch maßgebliche Obergrenze des strukturellen Finanzierungsdefizits wurde trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingehalten. Das geht aus dem Konsolidierungsbericht 2020 hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen hat.
Die Gewährung von Konsolidierungshilfen (Art. 143d Absatz 2 GG) ist in der Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen genau festgelegt: Das Land Berlin darf einen linearen Pfad zum Abbau der Neuverschuldung nicht überschreiten.
Der Konsolidierungsbericht ist der Nachweis für den Stabilitätsrat, dass Berlin die Vorgaben zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits erfüllt hat. Der Abstand zur zulässigen Obergrenze war im Haushaltsjahr 2020 mit rund 373 Mio. Euro deutlich. 2019 lag dieser bei rund 535 Mio. Euro, 2018 bei 300 Mio. Euro.
Finanzsenator Dr. Kollatz: „Mit dem aktuellen Bericht schließen wir den seit 2011 eingeschlagenen Konsolidierungsweg zur Einhaltung der Schuldenbremse nun erfolgreich ab. Dank strikter Vorgaben, großer Haushaltsdisziplin und eines effizienten Mitteleinsatzes wurde die Konsolidierung des Berliner Haushalts in den vergangenen Jahren vorangetrieben. Die seit Jahresbeginn 2020 geltende landesrechtliche Schuldenbremse bildet nun das Regelsystem für die kommenden Jahre. Damit soll auf die erkämpften Konsolidierungserfolge aufgebaut werden.“
Die Vorgabe für den strukturellen Finanzierungssaldo wurde trotz der Pandemie eingehalten. Das in der Konsolidierungshilfen-Vereinbarung festgelegte Konjunkturbereinigungsverfahren hat sich damit als sachgerecht und wirksam erwiesen. Es zeigt sich: Klug konzipierte Vorgaben für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt können selbst in außergewöhnlichen Zeiten eingehalten werden und unterstützen eine auf Stabilisierung, Nachhaltigkeit und Schuldenbegrenzung ausgerichtete Fiskalpolitik.
Der Bericht ist an den Stabilitätsrat weiterzuleiten, der in seiner nächsten Sitzung am 22. Juni 2021 darüber zu befinden hat, ob die betroffenen Länder ihre Konsolidierungsverpflichtungen eingehalten haben.
Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Ausführliche Informationen zu den Konsolidierungshilfen
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen